Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Sach- und Rechtslage:

Gemeinden können Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze und unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit in eigener Verantwortung regeln (§ 2 Kommunalverfassung M-V). Gemeinden können nach § 5 KV M-V  Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow erläßt die Satzung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Pampow   -Baumschutzsatzung- Textteil lt. Anlage.

 

Beschluss:

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter  einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       12

Davon stimmberechtigt:                                                  12

Ja-Stimmen:                                                                  12

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0