Sitzung: 13.04.2005 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2005/PAM/389
Sach- und Rechtslage:
Gemeinden können Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze und unter Berücksichtigung ihrer
Leistungsfähigkeit in eigener Verantwortung regeln (§ 2 Kommunalverfassung
M-V). Gemeinden können nach § 5 KV M-V
Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow erläßt die Satzung
zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Pampow
-Baumschutzsatzung- Textteil lt. Anlage.
Beschluss:
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
12
Davon stimmberechtigt:
12
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0