Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Pampow hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 26.02.2005 einen neuen stellvertretenden Wehrführer

Gewählt. Die Position war längere Zeit unbesetzt. Die Wahl des stellvertretenden Wehrführers ist nach §  12 Abs. 3  Brandschutzgesetz M-V ist durch die Gemeindevertretung zu bestätigen. Für die Dauer der Dienstzeit ist er zum Ehrenbeamten zu ernennen § 12 Abs. 1 BrSchG M-V.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow bestätigt die Wahl des Kameraden Sven Krause zum stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Pampow. Für die Dauer der Dienstzeit ist er zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der  Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0