Sitzung: 13.04.2005 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2005/PAM/388
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr Pampow hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 26.02.2005 einen neuen
stellvertretenden Wehrführer
Gewählt. Die Position war längere Zeit unbesetzt.
Die Wahl des stellvertretenden Wehrführers ist nach § 12 Abs. 3
Brandschutzgesetz M-V ist durch die Gemeindevertretung zu bestätigen.
Für die Dauer der Dienstzeit ist er zum Ehrenbeamten zu ernennen § 12 Abs. 1
BrSchG M-V.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow bestätigt die Wahl
des Kameraden Sven Krause zum stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Pampow.
Für die Dauer der Dienstzeit ist er zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem
zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0