Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Pampow hat am 14.04.2004 den Entwurfs des B-Plan Nr. 15 “Dorfkern Pampow” und die dazugehörige Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Träger öffentl. Belange und Nachbargemeinden wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde mit dem Entwurf informiert. Gleichzeitig wurden sie über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet.

Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. Äußerung von Anregungen gegeben.

Es wurden einzelne Anregungen gegeben, die im Rahmen einer Abstimmung zu einer Änderung des Entwurfes des B-Plan 15 führten. Ein nach der Auslegung geänderter Entwurf muss erneut öffentlich ausgelegt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bebauungsplan ist nach der öffentlichen Auslegung geändert worden. Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB ist der Bebauungsplan erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegungsfrist ist gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt. Die von der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu informieren.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       12

Davon stimmberechtigt:                                                  12

Ja-Stimmen:                                                                  12

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0