Sitzung: 13.04.2005 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2005/PAM/380
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung Pampow hat am 14.04.2004
den Entwurfs des B-Plan Nr. 15 “Dorfkern Pampow” und die dazugehörige Begründung
beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Träger öffentl.
Belange und Nachbargemeinden wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde mit
dem Entwurf informiert. Gleichzeitig wurden sie über die öffentliche Auslegung
des Entwurfs unterrichtet.
Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen
Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur
Stellungnahme bzw. Äußerung von Anregungen gegeben.
Es wurden einzelne Anregungen gegeben, die im
Rahmen einer Abstimmung zu einer Änderung des Entwurfes des B-Plan 15 führten.
Ein nach der Auslegung geänderter Entwurf muss erneut öffentlich ausgelegt
werden.
Beschlussvorschlag:
- Der
Bebauungsplan ist nach der öffentlichen Auslegung geändert worden. Gemäß §
3 Absatz 3 BauGB ist der Bebauungsplan erneut öffentlich auszulegen. Die
Auslegungsfrist ist gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt. Die von
der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung
zu informieren.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0