Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 5 “Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße” befinden sich Grundstücke u.a. im Eigentum der Gemeinde und der Raiffeisenbank.

Da sich die anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften insbesondere auf dem Gebiet des Vergaberechts zwischen den Eigentümer stark unterscheiden, ist die Erschließung und Veräußerung der Grundstücke durch einen Eigentümer sinnvoll.

Am 14.5.2004 bzw. 01.07.2004 schlossen die Gemeinde und die Raiba eine Vereinbarung über die Flächen im B-Plan Nr. 5. Nach dieser Vereinbarung ergibt sich für die Erstellung des Lage- und Höheplanes, die Baugrunduntersuchung und die Vorbereitung für die Grenzfeststellung eine prozentuale Kostenbeteiligung der Gemeinde von 28,3% und der Raifa von 71,7 %.

Die Gemeinde leistete in der Zwischenzeit ihren Anteil.

Gemäß § 2 dieser Vereinbarung erstattet die Raiba der Gemeinde alle o.g. geleisteten Zahlungen, wenn die Gemeinde ihre Flächen an die Raiba verkauft.

Die Gemeinde beschließt ihre Flächen der Raiffeisenbank zum Kauf anzubieten. Eine Erschließung der Flächen im B-Plan Nr. 5 durch die Gemeinde soll nicht erfolgen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt der Raiffeisenbank Hagenow eG den Kauf der gemeindeeigenen Flächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 5 “Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße” anzubieten.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren  folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

                                                            Herr Manfred Richter

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                1

Ungültige Stimmen:                                                                    0