Sitzung: 11.04.2005 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Vorlage: 2005/DÜM/175
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 5 “Zwischen
Wend Dörp und Hauptstraße” befinden sich Grundstücke u.a. im Eigentum der
Gemeinde und der Raiffeisenbank.
Da sich die anzuwendenden gesetzlichen
Vorschriften insbesondere auf dem Gebiet des Vergaberechts zwischen den
Eigentümer stark unterscheiden, ist die Erschließung und Veräußerung der
Grundstücke durch einen Eigentümer sinnvoll.
Am 14.5.2004 bzw. 01.07.2004 schlossen die
Gemeinde und die Raiba eine Vereinbarung über die Flächen im B-Plan Nr. 5. Nach
dieser Vereinbarung ergibt sich für die Erstellung des Lage- und Höheplanes,
die Baugrunduntersuchung und die Vorbereitung für die Grenzfeststellung eine
prozentuale Kostenbeteiligung der Gemeinde von 28,3% und der Raifa von 71,7 %.
Die Gemeinde leistete in der Zwischenzeit ihren
Anteil.
Gemäß § 2 dieser Vereinbarung erstattet die Raiba
der Gemeinde alle o.g. geleisteten Zahlungen, wenn die Gemeinde ihre Flächen an
die Raiba verkauft.
Die Gemeinde beschließt ihre Flächen der
Raiffeisenbank zum Kauf anzubieten. Eine Erschließung der Flächen im B-Plan Nr.
5 durch die Gemeinde soll nicht erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer
beschließt der Raiffeisenbank Hagenow eG den Kauf der gemeindeeigenen Flächen
im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 5 “Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße”
anzubieten.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Manfred Richter
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0