Sitzung: 11.04.2005 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2005/DÜM/172
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die bisher eingearbeiteten Änderungen der
Kita-Satzung siehe Beschlüsse
2004/DÜM/156 und 2005/DÜM/169 verbleiben. Zusätzlich
müssen die Gemeinden aber gemäß § 2der Satzung des Landkreises Ludwigslust eine
Staffelung der Elternbeiträge von Geschwisterkindern vornehmen.
In der Hauptausschusssitzung am 13.12.2004 wurden
die Elternbeiträge wie folgt gesenkt:
Krippe von 220,44 auf 210,00 €
Kindergarten von 122,88 auf 110,00
€
Hort von 79,99 auf 70,00 €
Aus diesem Grunde wird die geringste
Staffelung seitens der Gemeinde empfohlen:
- erstes Kind 100 %
- zweites Kind 96 %
- drittes und jedes weitere Kind 92 %
Die Staffelung der Elternbeiträge wurde in die Kita-Satzung aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für
die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Dümmer entsprechend der Anlage.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0