Sitzung: 11.04.2005 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Winterdienstverträge für die Gemeinden des Amtes Stralendorf bestehen
seit 1993 und sind inhaltlich überholt. Sie müssen an die veränderten
Bedingungen in den Gemeinden angepaßt werden. Bei Winterdienstleistungen
handelt es sich um eine gemeindliche Aufgabe im eigenen Wirkungskreis, über
deren Gestaltung jede Gemeinde individuell befinden kann. Die Gemeinde kann
diese Aufgabe auch auf das Amt übertragen, um die ehrenamtliche Leitung der
Gemeinde von den täglichen Aufgaben zu entlasten. Dazu ist die Willensbekundung
der Gemeinde notwendig.
Das Amt kündigt zum vertraglichen Zeitpunkt
(30.06.d.J.) die vorhandenen Winterdienstverträge.
Der Gemeinde ist es somit überlassen zu
entscheiden, ob die Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung bei der
Gemeinde bleibt. Auch in diesem Fall muß die Auftragsvergabe durch eine
Ausschreibung erfolgen.
Sollte die Gemeinde dem Amt die Durchführung des
Winterdienstes per Beschluß übertragen, wird die Ausschreibung und
Vertragsvergabe durch das Amt vorgenommen.
Auch die Durchführung des Winterdienstes wird
dann durch das Amt begleitet.
Aus
dem Straßen-und Wegegesetz M-V (StrWG M-V) § 50 ergibt sich die Räum-und
Streupflicht der Gemeinden zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit.
Allerdings befreit mangelnde Leistungsfähigkeit die Gemeinden als Straßenbaulastträger nicht von der
Schadenshaftung. Die Gemeinde sollte sorgfältig abwägen, in welchem Umfang sie Winterdienstleistungen
erbringen will.
Das Amt berät im Einzelfall individuell.
Beschlussvorschlag:
Variante 1
Die Gemeinde Dümmer beschließt die Übertragung
der Winterdienstaufgaben für die Gemeinde Dümmer auf das Amt (§ 127 Abs. 4 KV
M-V). Der Umfang der Winterdienst-leistung ist mit der Gemeinde abzustimmen.
Diese Beschlußvorlage wird zurückgestellt, da es zu einigen Punkten der
Vorlage
noch Unklarheiten gibt .
Die Gemeindevertretung legt fest , daß diese Vorlage in der nächsten
Bauausschusssitzung auf die
Tagesordnung gesetzt wird, und danach erneut in der Gemeindevertretung beraten wird.