Sitzung: 16.11.2000 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/STR/044
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Über die Bereitstellung von Krippen-, Kindergarten-
(außer Rechtsanspruch) und Hortplätzen gemäß 2. Gesetz zur Änderung des KitaG
vom 11. Dezember 1995 und des Erlasses des Kulturministeriums vom 29. Januar
1995 - VII-520 - hat die jeweilige Wohnsitzgemeinde über die Aufnahme von
Kindern in Kindertagesstätten zu entscheiden. Die Wohnsitzgemeinden haben im
Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes nach pflichtgemäßen Ermessen auf der
Grundlage nach § 6 Abs. 4 zu entscheiden.
Der Gemeinde Stralendorf liegen vor: ein formloser Antrag vom 17.09.2000 und
ein formeller
Antrag vom 26.09.2000
von der Familie Wilfried Klimek und Doreen Mehliß,
Schweriner Str. 13 A, 19073 Stralendorf,
auf Übernahme der anteiligen Regelkosten ab Zuzug (ab
01.09.2000)
für eine
Ganztagskindergartenbetreuung von Paula Mehliß, geb. 05.11.1996, in einer Kita
in Schwerin.
Herr Wilfried Klimek: in
Arbeit – 24-Stunden-Rufbereitschaft
Frau Doreen Mehliß: in
Arbeit – in Schwerin, Termine auch nach 17:00 Uhr
(Aussagekräftige Beschäftigungsbestätigungen sind
vorhanden.)
Kind Paula Mehliß: 3
Jahre 11 ½ Monate – Betreuung in Kita “Krebsförden” in Schwerin
und
danach bei Verwandten der Eltern
Zuzug: 01.09.2000
Die Arbeitszeiten der Eltern ermöglichen es nicht die
Öffnungszeiten der Kita “Regenbogen” in Stralendorf zu nutzen, da es den
Verwandten der Eltern, wohnhaft in Schwerin, aus zeitlichen und
verkehrstechnischen Gründen nur möglich ist, das Kind von der jetzigen Kita in
Schwerin abzuholen.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf eine
Ganztagskindergartenbetreuung gemäß § 6(1) KitaG.
Die monatlichen Ausgleichszahlungen gegenüber dem Träger
der Kita “Krebsförden” erfolgen gemäß
§19 KitaG, da die Öffnungszeiten der Kita “Regenbogen”
in Stralendorf den Bedarf der o.g. Eltern nicht abdeckt.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die anteiligen
Regelkosten gegenüber dem Träger der Kita “Krebsförden”, J.-Gillhof-Str. 10, 19061
Schwerin, von der Wohnsitzgemeinde Stralendorf übernommen werden. Träger ist
die Stadt Schwerin.
monatliche Kosten: 189,00 DM
- ohne Mehrkosten an die Stadt Schwerin
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0