Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Über die Bereitstellung von Krippen-, Kindergarten- (außer Rechtsanspruch) und Hortplätzen gemäß 2. Gesetz zur Änderung des KitaG vom 11. Dezember 1995 und des Erlasses des Kulturministeriums vom 29. Januar 1995 - VII-520 - hat die jeweilige Wohnsitzgemeinde über die Aufnahme von Kindern in Kindertagesstätten zu entscheiden. Die Wohnsitzgemeinden haben im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes nach pflichtgemäßen Ermessen auf der Grundlage nach § 6 Abs. 4 zu entscheiden.

Der Gemeinde Stralendorf liegen vor:       ein formloser Antrag vom 17.09.2000 und

ein formeller Antrag vom 26.09.2000

von der Familie Wilfried Klimek und Doreen Mehliß, Schweriner Str. 13 A, 19073 Stralendorf,

auf Übernahme der anteiligen Regelkosten ab Zuzug (ab 01.09.2000)

für eine Ganztagskindergartenbetreuung von Paula Mehliß, geb. 05.11.1996, in einer Kita in Schwerin.

Herr Wilfried Klimek:      in Arbeit – 24-Stunden-Rufbereitschaft

Frau Doreen Mehliß:      in Arbeit – in Schwerin, Termine auch nach 17:00 Uhr

(Aussagekräftige Beschäftigungsbestätigungen sind vorhanden.)

Kind Paula Mehliß:        3 Jahre 11 ½ Monate – Betreuung in Kita “Krebsförden” in Schwerin

                                                                        und danach bei Verwandten der Eltern

Zuzug:                          01.09.2000

Die Arbeitszeiten der Eltern ermöglichen es nicht die Öffnungszeiten der Kita “Regenbogen” in Stralendorf zu nutzen, da es den Verwandten der Eltern, wohnhaft in Schwerin, aus zeitlichen und verkehrstechnischen Gründen nur möglich ist, das Kind von der jetzigen Kita in Schwerin abzuholen.

 

Es besteht ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagskindergartenbetreuung gemäß § 6(1) KitaG.

Die monatlichen Ausgleichszahlungen gegenüber dem Träger der Kita “Krebsförden” erfolgen gemäß

§19 KitaG, da die Öffnungszeiten der Kita “Regenbogen” in Stralendorf den Bedarf der o.g. Eltern nicht abdeckt.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die anteiligen Regelkosten gegenüber dem Träger der Kita “Krebsförden”, J.-Gillhof-Str. 10, 19061 Schwerin, von der Wohnsitzgemeinde Stralendorf übernommen werden. Träger ist die Stadt Schwerin.

monatliche Kosten:   189,00 DM   - ohne Mehrkosten an die Stadt Schwerin

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0