Sitzung: 16.11.2000 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/STR/042
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Aus Erfahrungen der Bebauung des Gebietes "Am
Wodenweg" werden folgende gestalterischen Festsetzungen geändert:
1. Korrektur des B-Planes im Punkt II/2 Dächer
hinsichtlich der Dachneigung von jetzt 30° - 50° auf neu 27° - 50°.
2. Korrektur des B-Planes im Punkt II/2, im 1. Satz ist
zu streichen "... roter bis brauner oder anthrazitfarbener
...".
Die sehr strenge Reglementierung des B-Planes bzgl. der
Dachfarben und der Dachneigung läßt dem Bauherren und Architekten nicht
genügend Freiraum, sie engen die Kreativität der Bauherren und Architekten ein.
Um zu einer noch besseren Auslastung des Eigenheimstandortes "Am
Guckberg" zu kommen und um weiteres Ansiedlungsbegehren zu unterstützen,
ist die vereinfachte Änderung des B-Planes notwendig.
Beschlußvorschlag:
1. Auf der Grundlage des o. g. § 86 Abs. 4 der LBauO M-V
vom 6. Mai 1998 beschließen die Gemeindevertreter als Satzung, dass in den
textlichen Festlegungen des B-Planes Nr. 7 "Am Guckberg" Punkt II/2
die Farben ".... roter bis brauner oder anthrazitfarbener .."
ersatzlos gestrichen werden und die Dachneigung von 30° - 50° auf 27° - 50°
geändert wird.
2. Der Beschluß ist auf der Basis des § 10 Abs. 3 des BauGB
in der Neufassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141 ber.
I S. 137) bekannt zu machen und in Kraft zu setzen.
3. Das Landratsamt ist von dem Beschluß in Kenntnis zu
setzen.
Bemerkung:
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlußbegründeden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung, bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Gemäß § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
folgende/keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0