Sitzung: 16.11.2000 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/STR/052
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der jährliche Haushalt der Gemeinde Stralendorf ist
stetigen Änderungen unterworfen. Aufgrund der sich abzeichnenden
Ausgabeentwicklung ist es zwingend erforderlich, gem. § 50 KV M - V einen
Nachtragshaushalt zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der
Anlage enthalten .
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist genehmigungsfrei .
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag des
Haupt- und Finanzausschusses die
1. Nachtragshaushaltssatzung 2000 mit ihren Anlagen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Amtes
Stralendorf über die günstigste Kreditaufnahme bzw. den günstigsten
Umschuldungskredit zu entscheiden, soweit dies noch nicht geschehen ist .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0