Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der jährliche Haushalt der Gemeinde Stralendorf ist stetigen Änderungen unterworfen. Aufgrund der sich abzeichnenden Ausgabeentwicklung ist es zwingend erforderlich, gem. § 50 KV M - V einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten .

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist genehmigungsfrei .

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses die

1. Nachtragshaushaltssatzung 2000 mit ihren Anlagen. Der Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Amtes Stralendorf über die günstigste Kreditaufnahme bzw. den günstigsten Umschuldungskredit zu entscheiden, soweit dies noch nicht geschehen ist .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0