Sitzung: 17.03.2005 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2005/ROG/118
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit dem Beschluß der Haushaltssatzung 2005
beschloß die Gemeindevertretung gleichzeitig die mögliche Umschuldung eines
Kommunalkredites bei der Deutschen Genossenschafts Hypothekenbank (DGHYP). Der
Kredit valutierte zum 31.12.2004 mit 90.029,80 Euro. Am 15.02.2005 und am
15.05.2005 werden je 4.985,10 Euro ordentliche Tilgung erfolgen. In Anbetracht
der kommunalen Haushaltslage wird vom Kämmerer empfohlen, statt einer
Umschuldung von 80.059,60 Euro zum Zinsanpassungstermin am 15.05.2005, eine
Sondertilgung in dieser Höhe vorzunehmen. Dadurch kann es zu einer deutlichen
Verbesserung des kommunalen Verwaltungshaushaltes für dieses Jahr und die
nächsten 4 Jahre kommen, wodurch wiederum die freiwilligen Aufgaben der
Gemeinde gesichert werden. Die Zahlung wird vorläufig aus Einsparungen des
Verwaltungshaushaltes und der allgemeinen Rücklage gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
außerordentliche Tilgung des DGHYP – Kredites entsprechend der Sach- und
Rechtslage.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
7
Davon stimmberechtigt:
7
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
2
Ungültige Stimmen:
0