Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Für die Erneuerung der Gehwegbeleuchtung
”Pfennigstraße” und ”Mühlenbecker Straße” wurden Fördermittel beim Amt für
Landwirtschaft in Wittenburg beantragt.
Der 30 %-ige Eigenanteil in der Höhe von
................EURO ist von der Gemeinde zu übernehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt
entsprechend der Sach- und Rechtslage den
30 %-igen Eigenanteil in Höhe von
...................EURO für die Erneuerung der Gehwegbeleuchtung “Pfennigweg”
und “Mühlenbecker Straße” in Warsow zu übernehmen.
Beschlußvorlage wird zurückgestellt, da die Höhe
der Kosten noch nicht bekannt ist .