Sitzung: 16.03.2005 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2004/WAR/128
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im B-Plan Nr. 2 ist im hinteren Grundstücksteil
der Anlieger eine 5 m breite private Grünfläche festgelegt, die mit einer
3-reihigen Hecke zu bepflanzen ist.
Durch die Festlegung der Grünfläche auf dem Grund
und Boden der Anlieger kann eine Bepflanzung nur unter erschwerten Bedingungen
erfolgen. Des weiteren gestaltet sich die Pflege der Grünflächen schwierig, da
die privaten Eigentümer nicht gewillt sind, die Pflegemaßnahmen durchzuführen.
Um dem Ausgleich der Versiegelung der Flächen
durch den B-Plan Nr. 2 und der festgelegten Ausgleichspflanzung nachzukommen,
erscheint es sinnvoll den Ort der Ausgleichspflanzungen zu verlegen.
Um den Forderungen der unteren Naturschutzbehörde
zu entsprechen, sollten die Ausgleichsflächen am Ort der Versiegelung erfolgen.
Der Streifen hinter dem derzeitigen Grünstreifen
bietet sich für die Pflanzungen an.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Aufstellung der 3.
Änderung des B-Planes Nr. 2 “An der Mühlenbecker Straße” gemäß der Anlage.
- Die
Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr.
2 “An der Mühlenbecker Straße”. Ein Umweltbericht entfällt, da die im
B-Plan Nr. 2 festgesetzten Pflanzungen und Pflanzarten in ihrer Anzahl und
der Art nicht verändert werden. Die Begründung wird gebilligt.
- Die
Auslegung hat zu erfolgen. Parallel ist die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange durchzuführen.
- Die
Aufstellung und Auslegung des Entwurfes ist bekannt zu machen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0