Sitzung: 15.03.2005 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Nach Ablehnung des am
19.10.2004 beschlossenen Wappens durch das Innenministerium M-V am 25.01.2005,
wurde in Zusammenarbeit mit dem Landeshauptarchiv ein Entwurf für ein neues
Wappen und eine Flagge erarbeitet. Die Gemeindevertretung muß diese neuen Entwürfe
nochmals beschließen und zur Genehmigung lt. § 9 (1) Kommunalverfassung beim
Innenministerium M-V einreichen.
Die zeichnerische Darstellung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme des folgenden Wappens für die Gemeinde Holthusen:
Gespalten; vorn in Gold ein roter Äbtissinnenstab;
hinten in Blau drei goldene Lindenblätter mit Früchten pfahlweise.
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der folgenden Flagge für die Gemeinde Holthusen:
“Die Flagge der Gemeinde Holthusen ist gleichmäßig und quer zur
Längsachse des Flaggentuchs von Gelb und Blau gestreift. Jeder Streifen ist
jeweils in der Mitte mit einer Figur des Gemeindewappens belegt: der gelbe Streifen mit einem roten
Äbtissinnenstab, der blaue Streifen mit drei gelben Lindenblättern mit Früchten
pfahlweise.
Die Figuren nehmen je sieben Achtel der Höhe des Flaggentuchs ein. Die Höhe des Flaggentuchs
verhält sich zur Länge wie 2
zu 3.”
Die Gemeindevertretung beschließt den Beschluß 2004/Hol/184 vom 19.10.2004 aufzuheben.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0