Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Beschluss

Sach- und Rechtslage:

Die in der Gemeinde liegenden Straßen Ahornweg, Birkenhof, Mittelweg, Steinweg, Büdnerweg, Warsower Straße, Weg zwischen Trafoweg und Am Damm sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gewidmet worden.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V sind diese Straßen als Verkehrsflächen für die Gemeinde öffentlich zu widmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die öffentliche Widmung der aufgeführten Straßen wie folgt:

 

Gemäß § 7 Straßen-und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993, in Kraft am 30. Januar 1993, geändert durch § 15 des Gesetzes vom 02. März 1993 , in Kraft am 31. März 1993, Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1998, in Kraft am 30.Juli 1998 werden folgende Verkehrsflächen im räumlichen Geltungsbereich der Gemeinde Holthusen unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach  § 3 StrWG M-V mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Straße ”Ahornweg”

 

 Gemarkung Holthusen, Flur 1, Flurstück   39/16              Straße

                                                               41/16

                                                               41/29

 

Straße “Birkenhof”

 

Gemarkung Holthusen, Flur 1, Flurstück     45/22 Straße

                                                                45/23

                                                                45/77

 

Die erstmalige Einstufung  erfolgt nach dem Straßen-und Wegegesetz M-V gem.§ 3 Nr.3a als

 

-          Ortsstraße  -

 

Die o.g. Verkehrsflächen befinden sich in Baulast der Gemeinde Holthusen und sind Eigentum der Gemeinde Holthusen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0