Beschluss
Sach- und Rechtslage:
Die in der Gemeinde liegenden Straßen Ahornweg, Birkenhof, Mittelweg, Steinweg, Büdnerweg, Warsower Straße, Weg zwischen Trafoweg und Am Damm sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gewidmet worden.
Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V sind diese Straßen als Verkehrsflächen für die Gemeinde öffentlich zu widmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die öffentliche Widmung der aufgeführten Straßen wie folgt:
Gemäß § 7 Straßen-und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993, in Kraft am 30. Januar 1993, geändert durch § 15 des Gesetzes vom 02. März 1993 , in Kraft am 31. März 1993, Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1998, in Kraft am 30.Juli 1998 werden folgende Verkehrsflächen im räumlichen Geltungsbereich der Gemeinde Holthusen unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG M-V mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Straße ”Ahornweg”
Gemarkung
Holthusen, Flur 1, Flurstück 39/16 Straße
41/16
41/29
Straße “Birkenhof”
Gemarkung Holthusen, Flur 1, Flurstück 45/22 Straße
45/23
45/77
Die erstmalige Einstufung erfolgt nach dem Straßen-und Wegegesetz M-V
gem.§ 3 Nr.3a als
-
Ortsstraße -
Die o.g. Verkehrsflächen befinden sich in Baulast
der Gemeinde Holthusen und sind Eigentum der Gemeinde Holthusen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0