Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Ab 01.01.2005 erfolgt die Festlegung der Gemeindeanteile gemäß KiföG M-V § 21 (3) wie folgt:

"Die Eltern haben diejenigen Mehrkosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass sie eine Kindertageseinrichtung oder Tagespflege wählen, die nicht im Gebiet der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts oder in dem Amtsbezirk, zu dem diese Gemeinde gehört, liegt."

 

Die Gemeinde hat die Gemeindeanteile zu tragen, die innerhalb der Gemeinde bzw.

innerhalb des Amtsbereiches errechnet wurden.

In Schossin befindet sich keine Kita, daher muss die Höhe der Gemeindeanteile von der Gemeindevertretung beschlossen werden.

 

Alle Kinder aus Schossin, die sich in Betreuung befinden, sind größtenteils in der Gemeinde Warsow untergebracht; je 2 Kinder in Stralendorf, Pampow, Dümmer;

3 Kinder außerhalb des Amtsbereiches und 4 Kinder in Tagespflege.

Zwischen der Gemeinde Warsow und der AWO LWL wurde ein Betreibervertrag abgeschlossen, worin festgehalten wurde, dass Kita-Plätze vorrangig an Kinder aus der Gemeinde Warsow, dann an Kinder aus der Gemeinde Schossin zur Verfügung

gestellt werden sollen. Anlage 1

Zudem beteiligt sich Schossin seit 3 Jahren an den Investitionskosten der Kita abhängig von den Kita-Plätzen, die Schossiner Kinder belegen.

 

Die Gemeinde Schossin hat folgende Möglichkeiten:

1. Innerhalb des Amtsbereiches zahlt Schossin die Gemeindeanteile so, wie sie

    in Warsow anfallen, und für auswärtige Betreuung den Durchschnitt des

    Amtsbereiches. Eltern tragen die Mehrkosten für auswärtige Betreuung.

    z.B. zahlt Schossin für Krippe ganztags in Warsow     215,17 €

Wird ein Kind aus Schossin in Schwerin in der Krippe ganztags betreut, ergibt sich folgende Beispielrechnung:

Der Gemeindeanteil in Schwerin beträgt:                                             227,32 €

Schossin zahlt den Durchschnitt des Amtsbereiches:                          211,46 €

bleibt eine Differenz von:                                                                      15,86 €

Die Differenz in Höhe von 15,86 € müssen die Eltern als Mehrkosten

übernehmen.

2. Innerhalb des Amtsbereiches zahlt Schossin die Gemeindeanteile so, wie sie

    anfallen, und für auswärtige Betreuung den Durchschnitt des

    Amtsbereiches. Eltern tragen die Mehrkosten für auswärtige Betreuung.

3. Innerhalb des Amtsbereiches und für auswärtige Betreuung zahlt Schossin den

    Durchschnitt des Amtsbereiches. (Krippenkind 211,46 €)

    Eltern tragen die Mehrkosten:

    z. B. Schossiner Krippenkind wird in Warsow betreut.

    Eltern tragen zu den 215,17 noch 3,71 € also 218,88 €.

Der korrigierte Ansatz 2005 in Höhe von 28.200,00 € reicht bei jetziger Kinderanzahl in Betreuung für alle 3 Möglichkeiten aus.

Die zu beschließende Höhe der Gemeindeanteile sind Höchstsätze. Kostet ein Platz weniger, zahlt Schossin nicht mehr als die Gemeindeanteile, die für den

Betreuungsplatz tatsächlich anfallen.

In der Anlage 2 ist ein Rechenbeispiel aufgeführt, wie sich die Gemeindeanteile errechnen.

Zudem sind bereits feststehende Gemeindeanteile der einzelnen Gemeinden unseres Amtsbereiches aufgelistet. Schossin und Warsow Hort stehen noch nicht fest, daher kann der Durchschnitt noch nicht genau bestimmt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Übernahme der Gemeindeanteile für Kindertagessbetreuung für das Jahr 2005 nach der          3.      Möglichkeit.

Die beschlossenen Gemeindeanteile sind Höchstsätze. Kostet ein Platz weniger, zahlt Schossin nicht mehr als die Gemeindeanteile, die für den Betreuungsplatz tatsächlich anfallen.

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       6

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       5

Ja-Stimmen:                                                                  5

Davon stimmberechtigt:                                                  5

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0