Sitzung: 24.02.2005 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2005/SCH/066
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Ab 01.01.2005 erfolgt die Festlegung der Gemeindeanteile gemäß KiföG M-V § 21 (3) wie folgt:
"Die Eltern haben diejenigen Mehrkosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass sie eine Kindertageseinrichtung oder Tagespflege wählen, die nicht im Gebiet der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts oder in dem Amtsbezirk, zu dem diese Gemeinde gehört, liegt."
Die Gemeinde hat die Gemeindeanteile zu tragen,
die innerhalb der Gemeinde bzw.
innerhalb des Amtsbereiches errechnet
wurden.
In Schossin befindet sich keine Kita, daher muss die Höhe der Gemeindeanteile von der Gemeindevertretung beschlossen werden.
Alle Kinder aus Schossin, die sich in Betreuung
befinden, sind größtenteils in der Gemeinde Warsow untergebracht; je 2 Kinder
in Stralendorf, Pampow, Dümmer;
3 Kinder außerhalb des Amtsbereiches
und 4 Kinder in Tagespflege.
Zwischen der Gemeinde Warsow und der AWO LWL wurde ein Betreibervertrag abgeschlossen, worin festgehalten wurde, dass Kita-Plätze vorrangig an Kinder aus der Gemeinde Warsow, dann an Kinder aus der Gemeinde Schossin zur Verfügung
gestellt werden sollen. Anlage 1
Zudem beteiligt sich Schossin seit 3 Jahren an
den Investitionskosten der Kita abhängig von den Kita-Plätzen, die Schossiner
Kinder belegen.
Die Gemeinde Schossin hat folgende
Möglichkeiten:
1.
Innerhalb des Amtsbereiches zahlt Schossin die Gemeindeanteile so, wie sie
in Warsow anfallen, und für auswärtige Betreuung den Durchschnitt des
Amtsbereiches. Eltern tragen die Mehrkosten für auswärtige Betreuung.
z.B. zahlt Schossin für Krippe ganztags in Warsow 215,17 €
Wird ein Kind aus Schossin in
Schwerin in der Krippe ganztags betreut, ergibt sich folgende Beispielrechnung:
Der Gemeindeanteil in Schwerin
beträgt: 227,32
€
Schossin zahlt den Durchschnitt des
Amtsbereiches: 211,46
€
bleibt eine Differenz von: 15,86 €
Die Differenz in Höhe von 15,86 €
müssen die Eltern als Mehrkosten
übernehmen.
2. Innerhalb des Amtsbereiches zahlt Schossin die
Gemeindeanteile so, wie sie
anfallen, und für auswärtige Betreuung den Durchschnitt des
Amtsbereiches. Eltern tragen die Mehrkosten für auswärtige Betreuung.
3. Innerhalb des Amtsbereiches und für auswärtige
Betreuung zahlt Schossin den
Durchschnitt des Amtsbereiches. (Krippenkind 211,46 €)
Eltern
tragen die Mehrkosten:
z. B.
Schossiner Krippenkind wird in Warsow betreut.
Eltern tragen zu den 215,17 noch 3,71 € also 218,88 €.
Der korrigierte Ansatz 2005 in Höhe von 28.200,00
€ reicht bei jetziger Kinderanzahl in Betreuung für alle 3 Möglichkeiten aus.
Die zu beschließende Höhe der Gemeindeanteile sind Höchstsätze. Kostet ein Platz weniger, zahlt Schossin nicht mehr als die Gemeindeanteile, die für den
Betreuungsplatz tatsächlich anfallen.
In der Anlage 2 ist ein Rechenbeispiel
aufgeführt, wie sich die Gemeindeanteile errechnen.
Zudem sind bereits feststehende Gemeindeanteile der einzelnen Gemeinden unseres Amtsbereiches aufgelistet. Schossin und Warsow Hort stehen noch nicht fest, daher kann der Durchschnitt noch nicht genau bestimmt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Übernahme
der Gemeindeanteile für Kindertagessbetreuung für das Jahr 2005 nach der 3. Möglichkeit.
Die beschlossenen Gemeindeanteile sind Höchstsätze. Kostet ein Platz weniger, zahlt Schossin nicht mehr als die Gemeindeanteile, die für den Betreuungsplatz tatsächlich anfallen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 6
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Ja-Stimmen: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0