Sitzung: 17.02.2005 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Befangen: 2
Vorlage: 2005/ROG/116
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Wehrführung der Freiwiligen Feuerwehr Groß
Rogahn erhält Aufwandsentschädigung nach der FFw EntschVO M-V. Diese lässt
Höchstsätze zu, die in Rogahn nicht ausgeschöpft sind. (siehe Anlage)
Die Gemeinde kann beschließen, daß den
Funktionsinhabern der jeweils mögliche Höchstsatz entsprechend der
Entschädigungsverordnung gezahlt werden soll.
Für den Gerätewart und den Jugendfeuerwehrwart
kann entsprechend § 3 Abs. 3 der Verordnung Aufwandsentschädigung in
angemessener Höhe gezahlt werden. Diese sollte nicht über den Höchstsätzen der
anderen Funktionsinhaber hinaus gehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertreteung Klein Rogahn beschließt
die Zahlung der Höchstsätze der Entschädigungsverordnung für den Wehrführer und
den stellvertretenden Wehrführer der FFw Groß Rogahn rückwirkend ab Januar
2005.
Die Entschädigung für den Gerätewart wird
auf 40,- € mtl. festgesetzt.
Die Entschädigung für den Jugendfeuerwehrwart
wird auf 60,- € mtl. festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Entschädigung für den Wehrführer erhöht sich im Jahr um 552,24 €
Die Entschädigung für den stellvertretenden Wehrführer erhöht sich um
276,12 €
Die Erhöhung für die Funktion Jugendfeuerwehrwart und Gerätewart ist vom
Beschluß abhängig.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren Herr Maik
Szymoniak und Herr Thomas Klerch von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0