Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Befangen: 2

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Wehrführung der Freiwiligen Feuerwehr Groß Rogahn erhält Aufwandsentschädigung nach der FFw EntschVO M-V. Diese lässt Höchstsätze zu, die in Rogahn nicht ausgeschöpft sind. (siehe Anlage)

Die Gemeinde kann beschließen, daß den Funktionsinhabern der jeweils mögliche Höchstsatz entsprechend der Entschädigungsverordnung gezahlt werden soll.

Für den Gerätewart und den Jugendfeuerwehrwart kann entsprechend § 3 Abs. 3 der Verordnung Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden. Diese sollte nicht über den Höchstsätzen der anderen Funktionsinhaber hinaus gehen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertreteung Klein Rogahn beschließt die Zahlung der Höchstsätze der Entschädigungsverordnung für den Wehrführer und den stellvertretenden Wehrführer der FFw Groß Rogahn rückwirkend ab Januar 2005.

 

Die Entschädigung für den Gerätewart wird auf   40,- € mtl. festgesetzt.

Die Entschädigung für den Jugendfeuerwehrwart wird auf   60,- € mtl. festgesetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Entschädigung für den Wehrführer erhöht sich im Jahr um 552,24 €

Die Entschädigung für den stellvertretenden Wehrführer erhöht sich um 276,12 €

Die Erhöhung für die Funktion Jugendfeuerwehrwart und Gerätewart ist vom Beschluß abhängig.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren Herr Maik Szymoniak und Herr Thomas Klerch von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0