Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der Hauptausschuß der Gemeinde Klein Rogahn hat über den Entwurf des Haushaltsplanes 2005 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu beschließen. Die Haushaltssatzung ist genehmigungsfrei. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt die Haushaltssatzung 2005 mit ihren Anlagen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Amtes Stralendorf, über den günstigsten Umschuldungskredit zu entscheiden.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0