Sitzung: 17.02.2005 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Ab 01.01.2005 erfolgt die Festlegung der Gemeindeanteile gemäß KiföG M-V § 21 (3) wie folgt:
"Die Eltern haben diejenigen Mehrkosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass sie eine Kindertageseinrichtung oder Tagespflege wählen, die nicht im Gebiet der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts oder in dem Amtsbezirk, zu dem diese Gemeinde gehört, liegt."
Die Gemeinde hat die Gemeindeanteile zu tragen,
die innerhalb der Gemeinde bzw.
innerhalb des Amtsbereiches errechnet
wurden.
In Klein Rogahn befindet sich keine Kita, daher
muss die Höhe der Gemeindeanteile von der Gemeindevertretung beschlossen werden.
Alle Kinder aus Klein Rogahn, die sich in
Betreuung befinden, sind größtenteils in der
Gemeinde Stralendorf und Schwerin untergebracht:
38 Kinder in Stralendorf,
47 Kinder in Schwerin,
1 Kind in Pampow,
4 Kinder in Wittenförden
und 6
Kinder in Tagespflege
96 Kinder gesamt
Der Hauptausschuss empfiehlt folgendes
(Hauptausschusssitzung vom 25.01.2005):
Innerhalb des Amtsbereiches zahlt Klein Rogahn
die Gemeindeanteile so,
wie sie tatsächlich anfallen, und für auswärtige
Betreuung den Durchschnitt des Amtsbereiches. Eltern tragen die Mehrkosten für
auswärtige Betreuung.
Wird ein Kind aus Klein Rogahn in
Schwerin in der Krippe ganztags betreut, ergibt sich folgende Beispielrechnung:
Der Gemeindeanteil in Schwerin
beträgt: 227,32
€
Klein Rogahn zahlt den Durchschnitt
des Amtsbereiches: 211,46 €
bleibt eine Differenz von: 15,86 €
Die Differenz in Höhe von 15,86 €
müssen die Eltern als Mehrkosten übernehmen.
In der Anlage 1 ist ein Rechenbeispiel
aufgeführt, wie sich die Gemeindeanteile errechnen. Zudem sind bereits
feststehende Gemeindeanteile der einzelnen Gemeinden unseres Amtsbereiches
aufgelistet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass innerhalb
des Amtsbereiches die Gemeindeanteile so übernommen werden, wie sie anfallen,
und für auswärtige Betreuung der Durchschnitt des Amtsbereiches gezahlt wird.
Die beschlossenen Gemeindeanteile sind
Höchstsätze. Kostet ein Platz weniger, zahlt Klein Rogahn nicht mehr als die
Gemeindeanteile, die für den Betreuungsplatz tatsächlich anfallen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0