Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Ab 01.01.2005 erfolgt die Festlegung der Gemeindeanteile gemäß KiföG M-V § 21 (3) wie folgt:

"Die Eltern haben diejenigen Mehrkosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass sie eine Kindertageseinrichtung oder Tagespflege wählen, die nicht im Gebiet der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts oder in dem Amtsbezirk, zu dem diese Gemeinde gehört, liegt."

 

Die Gemeinde hat die Gemeindeanteile zu tragen, die innerhalb der Gemeinde bzw.

innerhalb des Amtsbereiches errechnet wurden.

In Klein Rogahn befindet sich keine Kita, daher muss die Höhe der Gemeindeanteile von der Gemeindevertretung beschlossen werden.

Alle Kinder aus Klein Rogahn, die sich in Betreuung befinden, sind größtenteils in der

Gemeinde Stralendorf und Schwerin untergebracht:

38 Kinder in Stralendorf,

47 Kinder in Schwerin,

  1 Kind in Pampow,

  4 Kinder in Wittenförden

                                                                                 und    6 Kinder in Tagespflege

96 Kinder gesamt

 

Der Hauptausschuss empfiehlt folgendes (Hauptausschusssitzung vom 25.01.2005):

 

Innerhalb des Amtsbereiches zahlt Klein Rogahn die Gemeindeanteile so,

wie sie tatsächlich anfallen, und für auswärtige Betreuung den Durchschnitt des Amtsbereiches. Eltern tragen die Mehrkosten für auswärtige Betreuung.

 

Wird ein Kind aus Klein Rogahn in Schwerin in der Krippe ganztags betreut, ergibt sich folgende Beispielrechnung:

Der Gemeindeanteil in Schwerin beträgt:                                      227,32 €

Klein Rogahn zahlt den Durchschnitt des Amtsbereiches:             211,46 €

bleibt eine Differenz von:                                                               15,86 €

Die Differenz in Höhe von 15,86 € müssen die Eltern als Mehrkosten übernehmen.

 

In der Anlage 1 ist ein Rechenbeispiel aufgeführt, wie sich die Gemeindeanteile errechnen. Zudem sind bereits feststehende Gemeindeanteile der einzelnen Gemeinden unseres Amtsbereiches aufgelistet.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass innerhalb des Amtsbereiches die Gemeindeanteile so übernommen werden, wie sie anfallen, und für auswärtige Betreuung der Durchschnitt des Amtsbereiches gezahlt wird.

Die beschlossenen Gemeindeanteile sind Höchstsätze. Kostet ein Platz weniger, zahlt Klein Rogahn nicht mehr als die Gemeindeanteile, die für den Betreuungsplatz tatsächlich anfallen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0