Sitzung: 03.02.2005 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2005/WAR/149
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die in der Gemeinde liegende Straße Sudeblick ist
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gewidmet worden.
Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des
Landes M-V ist diese Straße als Verkehrsfläche für die Gemeinde öffentlich zu
widmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow beschließt die öffentliche Widmung der aufgeführten Straßen wie folgt:
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993, in Kraft am 30. Januar 1993, geändert durch § 15 des Gesetzes vom 02. März 1993 , in Kraft am 31. März 1993, Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1998, in Kraft am 30.Juli 1998 wird folgende Verkehrsfläche im räumlichen Geltungsbereich der Gemeinde Warsow unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG M-V mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Straße ”Sudeblick”
Gemarkung
Kothendorf, Flur 2, Flurstück 9/83 Straße
Die erstmalige Einstufung erfolgt nach dem
Straßen- und Wegegesetz M-V gem. § 3 Nr. 3a als
-
Ortsstraße –
Die o.g. Verkehrsfläche befindet sich in Baulast
der Gemeinde Warsow und ist Eigentum der Gemeinde Warsow.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0