Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die in der Gemeinde liegende Straße Sudeblick ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gewidmet worden.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V ist diese Straße als Verkehrsfläche für die Gemeinde öffentlich zu widmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt die öffentliche Widmung der aufgeführten Straßen wie folgt:

 

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993, in Kraft am 30. Januar 1993, geändert durch § 15 des Gesetzes vom 02. März 1993 , in Kraft am 31. März 1993, Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1998, in Kraft am 30.Juli 1998 wird folgende Verkehrsfläche im räumlichen Geltungsbereich der Gemeinde Warsow unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach  § 3 StrWG M-V mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Straße ”Sudeblick”

 

 Gemarkung Kothendorf, Flur 2, Flurstück              9/83                Straße

 

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt nach dem Straßen- und Wegegesetz M-V gem. § 3 Nr. 3a als

 

-          Ortsstraße –

 

 

Die o.g. Verkehrsfläche befindet sich in Baulast der Gemeinde Warsow und ist Eigentum der Gemeinde Warsow.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine  Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0