Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 13 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der Antrag der Familie Witt beinhaltet die Veränderung der genehmigungsfähigen Dachneigung. Das bedeutet eine Korrektur des B-Planes hinsichtlich der Dachneigung von jetzt 25 - 45° auf neu 25 - 48°.

Es sollte dem idividuellen Gestaltungsbedürfnis entsprochen werden, zumal eine Differenz von 3° kaum sichtbar wird.

 

Beschlußvorschlag:

1. Auf der Grundlage des § 86 (4) der LBauO M-V beschließen die Gemeindevertreter als Satzung, dass in den textlichen Festlegungen des B-Planes Nr.8 "Bahnhofstraße" die Dachneigung künftig 25 - 48° betragen darf.

2. Der Beschluss ist auf der Basis des § 10 (3) des BauGB bekannt zu machen und in Kraft zu setzen.

3. Das Landratsamt ist von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

Bemerkung:

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung, bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine  Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           13

Davon stimmberechtigt:                                      13

Ja-Stimmen:                                                      13        

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0