Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die in der Gemeinde liegenden Straßen Ahornweg, Birkenhof, Mittelweg, Steinweg, Büdnerweg, Warsower Straße, Weg zwischen Trafoweg und Am Damm sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gewidmet worden.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V sind diese Straßen als Verkehrsflächen für die Gemeinde öffentlich zu widmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die öffentliche Widmung der aufgeführten Straßen wie folgt:

 

Gemäß § 7 Straßen-und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993, in Kraft am 30. Januar 1993, geändert durch § 15 des Gesetzes vom 02. März 1993 , in Kraft am 31. März 1993, Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1998, in Kraft am 30.Juli 1998 werden folgende Verkehrsflächen im räumlichen Geltungsbereich der Gemeinde Holthusen unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach  § 3 StrWG M-V mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Straße ”Ahornweg”

 

 Gemarkung Holthusen, Flur 1, Flurstück   39/16              Straße

                                                               41/16

                                                               41/29

 

Straße “Birkenhof”

 

Gemarkung Holthusen, Flur 1, Flurstück     45/22 Straße

                                                                45/23

                                                                45/77

 

Straße Büdnerweg

 

Gemarkung Holthusen, Flur 1, Flurstück     60/1               Fahrweg

 

Straße “ Warsower Straße”(5 m²)

Gehört zum Büdnerweg, Eigentümerwechsel im BOV)

 

Gemarkung Holthusen, Flur 1, Flurstück     61/7               Fahrweg

 

Straße “Mittelweg”

 

Gemarkung Holthusen, Flur 1, Flurstück     136/10           Straße

 

Straße “Steinweg”

 

Gemarkung Holthusen, Flur 1, Flurstück     140/1 Straße

                                                                140/2

                                                                140/3

Gemarkung Holthusen, Flur 1, Flurstück     141/1 Straße

 

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt nach dem Straßen-und Wegegesetz M-V gem.§ 3 Nr. 3a als

 

-          Ortsstraße –

 

Weg zwischen “Trafoweg” und “Am Damm”

Neubau im BOV

 

Gemarkung Holthusen, Flur 1, zwischen Flurstück  76

                                                und                       89

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt nach dem Straßen-und Wegegesetz M-V gem.§ 3 Nr. 4 als

 

-          Sonstige öffentliche Straße-

 

 

Die o.g. Verkehrsfläche befindet sich in Baulast der Gemeinde Holthusen und ist Eigentum der Gemeinde Holthusen.

 

 

 

Die Beschlußvorlage wird zur weiteren Beratung an den Bauausschuss überwiesen.

Danach wird sie erneut der Gemeindevertretung zur Beschlußfassung vorlegt .