Sitzung: 15.11.2000 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: zurückgestellt
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Satzung sieht zwischen den Gebäudereihen und in Richtung der Straßenfronten
Baum- und Strauchpflanzungen sowie privates Grün in einer sehr breiten
Ausdehnung vor, so daß die Grundstückseigentümer nur wenige Möglichkeiten haben
Carports oder Nebengebäude zu errichten. Nun sind diese Grünflächen jedoch in
die Ausgleichsbilanz für versiegelte Flächen mit eingegangen, so daß, wenn dem
Wunsche entsprochen wird zu gestatten, daß in diese Flächen Carports, Garagen und
Nebengebäude gebaut werden dürfen, ein Ausgleich an anderer Stelle geschaffen
werden muß. Hier bietet sich eine Aufwertung des noch unbebauten Grundstückes
(Baufeld 5 und 6) neben dem Sportplatz an. Dafür muß dann eine neue
Grünflächenbilanz erarbeitet werden.
Beschlußvorschlag:
1. Es
wird der Beschluß zur Aufstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 6 auf der
Basis des § 13 BauGB gefaßt.
2. Als
Entwurf für die Änderung der Satzung wird beschlossen die planungsrechtlichen
Festsetzungen im Teil B um den Punkt
8.3.3 Der
Bau von Carports, Garagen und Nebengebäuden im Bereich des privaten Grüns ist
unter Beachtung der Grundflächenzahl zugelassen.
3. Der
Aufwertung der Baufelder 5 und 6 entsprechend der zu erarbeitenden
Grünflächenbilanz wird zugestimmt.
4. Der
Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zur Erarbeitung der unter 3.
genannten notwendigen Unterlagen durch das Planungsbüro Potlech in Höhe von
voraussichtlich 6.100,00 DM zu bestätigen.
5. Auf
der Basis des § 3/2 BauGB erfolgt die Einbeziehung der betroffenen Bürger durch
Auslegung.
6. Gleichzeitig
mit der Auslegung nach § 3/2 BauGB erfolgt die Einbeziehung der berührten
Träger öffentlichen Belange nach § 4 BauGB.
Beschluß wird zurückgestellt