Beschluss: zurückgestellt

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Die Satzung sieht zwischen den Gebäudereihen und in Richtung der Straßenfronten Baum- und Strauchpflanzungen sowie privates Grün in einer sehr breiten Ausdehnung vor, so daß die Grundstückseigentümer nur wenige Möglichkeiten haben Carports oder Nebengebäude zu errichten. Nun sind diese Grünflächen jedoch in die Ausgleichsbilanz für versiegelte Flächen mit eingegangen, so daß, wenn dem Wunsche entsprochen wird zu gestatten, daß in diese Flächen Carports, Garagen und Nebengebäude gebaut werden dürfen, ein Ausgleich an anderer Stelle geschaffen werden muß. Hier bietet sich eine Aufwertung des noch unbebauten Grundstückes (Baufeld 5 und 6) neben dem Sportplatz an. Dafür muß dann eine neue Grünflächenbilanz erarbeitet werden.

 

Beschlußvorschlag:

 

1.   Es wird der Beschluß zur Aufstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 6 auf der Basis des § 13 BauGB gefaßt.

2.   Als Entwurf für die Änderung der Satzung wird beschlossen die planungsrechtlichen Festsetzungen im Teil B um den Punkt

8.3.3          Der Bau von Carports, Garagen und Nebengebäuden im Bereich des privaten Grüns ist unter Beachtung der Grundflächenzahl zugelassen.

3.   Der Aufwertung der Baufelder 5 und 6 entsprechend der zu erarbeitenden Grünflächenbilanz wird zugestimmt.

4.   Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zur Erarbeitung der unter 3. genannten notwendigen Unterlagen durch das Planungsbüro Potlech in Höhe von voraussichtlich 6.100,00 DM zu bestätigen.

5.   Auf der Basis des § 3/2 BauGB erfolgt die Einbeziehung der betroffenen Bürger durch Auslegung.

6.   Gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3/2 BauGB erfolgt die Einbeziehung der berührten Träger öffentlichen Belange nach § 4 BauGB.

 

 

                        Beschluß wird zurückgestellt