Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Dümmer beschloss die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für die Errichtung und Betreibung des Hotels Vogelgarten. Die Satzung wurde mit Schreiben vom 05.03.1993 vom Innenministerium genehmigt.

Im Geltungsbereich der Satzung ist entsprechend den Festsetzungen nur eine Nutzung als Hotel zulässig.

Diese Nutzung wurde aufgegeben. Um weitere Nutzungen zuzulassen, wird der V-und E-Plan aufgehoben. Die vorhandenen Gebäude haben Bestandsschutz.

Die Aufhebung eines Planes stellt einen Eingriff in die Rechte des Eigentümers dar. Der Eigentümer stimmt der Aufhebung der Satzung zu.

Um die Aufhebung einer Satzung zu erreichen, ist ein ähnliches Verfahren, wie für die Aufstellung einer Satzung durchzuführen.

Die Aufhebung wird öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es können Bedenken, Anregungen und Hinweise gegen die Aufhebung geltend gemacht werden, die von der Gemeindevertretung abgewogen werden müssen.

 

Es muss zusätzlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein Bestandsschutz entfallen kann, wenn die Nutzung der Gebäude eine längere Zeit aufgegeben wird (Richtlinie: 5-7 Jahre). In diesem Fall wäre eine Nutzung ohne erneute planungsrechtliche Voraussetzung (B-Plan bzw. V-und E-Plan) ausgeschlossen.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Gemäß § 12 Abs. 6 BauGB soll für das Gebiet östlich der Welziner Straße der seit 11.07.1993 rechtkräftige “Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet Dorf Dümmer-Stück, Welziner Straße, Hotel Vogelgarten” der Gemeinde Dümmer aufgehoben werden.

Das Gebiet des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist in beiliegendem Ausschnitt dargestellt.

  1. Für die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
  3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer hat die Aufhebung des rechtkräftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes für das Gebiet Dorf Dümmer-Stück, Welziner Straße, Hotel Vogelgarten beschlossen. Die Begründung für die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird gebilligt.
  4. Der Vorhaben und Erschließungsplan und die Begründung für die Aufhebung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0