Sitzung: 14.02.2005 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2004/DÜM/165
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Dümmer beschloss die Aufstellung
eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für die Errichtung und Betreibung des
Hotels Vogelgarten. Die Satzung wurde mit Schreiben vom 05.03.1993 vom
Innenministerium genehmigt.
Im Geltungsbereich der Satzung ist entsprechend
den Festsetzungen nur eine Nutzung als Hotel zulässig.
Diese Nutzung wurde aufgegeben. Um weitere
Nutzungen zuzulassen, wird der V-und E-Plan aufgehoben. Die vorhandenen Gebäude
haben Bestandsschutz.
Die Aufhebung eines Planes stellt einen Eingriff
in die Rechte des Eigentümers dar. Der Eigentümer stimmt der Aufhebung der Satzung
zu.
Um die Aufhebung einer Satzung zu erreichen, ist
ein ähnliches Verfahren, wie für die Aufstellung einer Satzung durchzuführen.
Die Aufhebung wird öffentlich ausgelegt und die
Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es können Bedenken, Anregungen und
Hinweise gegen die Aufhebung geltend gemacht werden, die von der
Gemeindevertretung abgewogen werden müssen.
Es muss zusätzlich darauf aufmerksam gemacht
werden, dass ein Bestandsschutz entfallen kann, wenn die Nutzung der Gebäude
eine längere Zeit aufgegeben wird (Richtlinie: 5-7 Jahre). In diesem Fall wäre
eine Nutzung ohne erneute planungsrechtliche Voraussetzung (B-Plan bzw. V-und
E-Plan) ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
- Gemäß
§ 12 Abs. 6 BauGB soll für das Gebiet östlich der Welziner Straße der seit
11.07.1993 rechtkräftige “Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet
Dorf Dümmer-Stück, Welziner Straße, Hotel Vogelgarten” der Gemeinde Dümmer
aufgehoben werden.
Das Gebiet des Vorhaben- und Erschließungsplanes
ist in beiliegendem Ausschnitt dargestellt.
- Für
die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird das vereinfachte
Verfahren nach § 13 BauGB angewendet.
- Der
Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer hat die Aufhebung des rechtkräftigen
Vorhaben- und Erschließungsplanes für das Gebiet Dorf Dümmer-Stück,
Welziner Straße, Hotel Vogelgarten beschlossen. Die Begründung für die
Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird gebilligt.
- Der
Vorhaben und Erschließungsplan und die Begründung für die Aufhebung sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu
benachrichtigen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0