Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die in der Gemeinde liegenden Straßen Zum
Gutshaus, Zum Kahlberg, Wend Dörp, Langsoll und Birkenweg sind zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht gewidmet worden.
Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des
Landes M-V sind diese Straßen als Verkehrsflächen für die Gemeinde öffentlich
zu widmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt die öffentliche Widmung der aufgeführten Straßen wie folgt:
Gemäß § 7 Straßen-und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993, in Kraft am 30. Januar 1993, geändert durch § 15 des Gesetzes vom 02. März 1993 , in Kraft am 31. März 1993, Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1998, in Kraft am 30.Juli 1998 werden folgende Verkehrsflächen im räumlichen Geltungsbereich der Gemeinde Dümmer unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG M-V mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Straße ”Zum Gutshaus”
Gemarkung
Walsmühlen, Flur 2, Flurstück 5/1 Straße
7/12
Straße “Zum Kahlberg”
Gemarkung Dümmer, Flur 1, Flurstück 34/14 Straße
36/ 5
36/ 7
36/9
36/10
36/15
Straße “ Wend Dörp”
Gemarkung Dümmer, Flur 1, Flurstück 66/19 Straße
66/46
Gemarkung Dümmerhütte, Flur 1, Flurstück 109/22
109/27
109/29
Straße “Langsoll”
Gemarkung Dümmer, Flur 1, Flurstück 66/56 Straße
76/1
Straße “Birkenweg”
Teilfläche (600 m²)
Gemarkung Walsmühlen, Flur 2, Flurstück 167 Weg
bis Abzweig Birkenweg Flurstück 23/9
Die erstmalige Einstufung erfolgt nach dem
Straßen-und Wegegesetz M-V gem.§ 3 Nr. 3a als
-
Ortsstraße –
Die o.g. Verkehrsfläche befindet sich in Baulast
der Gemeinde Dümmer und wird Eigentum der Gemeinde Dümmer
Beschlußvorlage wird zurückgestellt.
Es wäre für die Gemeindevertretung notwendig gewesen in die
entsprechenden
Flurkarten Einsicht zu nehmen .
Es wird festgelegt , dass sich der Bauausschuss in der nächsten Sitzung
mit dieser
Beschlußvorlage beschäftigt .
Danach kommt die Beschlußvorlage erneut auf die Tagesordnung der
Gemeindevertretung