Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Landkreis Ludwigslust vom 20.12.2004 und den Festlegungen des Hauptausschusses vom 14.12.2004 muss die Kita-Satzung angepasst werden.

Es wird die Kita-Satzung vom 06.02.2003 zugrunde gelegt, welche mit dem

Beschluss 2004/DÜM/156 bereits überarbeitet wurde.

Neue Änderungen der Kita-Satzung                                                         Anlage 1

§ 1 (3)   wurde umformuliert und der Zeitraum für die Halbtagsbetreuung

            hinzugefügt.

§ 2 (1)   wurde neben   a) den Betreuungsgebühren ab 01.08. bis 31.12.2004 durch

     b) die Gebühren ab 01.01.2005 und

     c) die Erläuterung des Teilzeit- sowie Halbtagsplatzes ergänzt.

§ 2 (2)   Änderung des Stundensatzes für zusätzliche Betreuung.   Anlage 2

§ 2 (3)   Satz 3 wurde verschoben in § 1 (1). Ein neuer Satz 3 wurde hinzugefügt.

§ 3 Platzvergabe            wurde mit o.g. Beschluss hinzugefügt.

                                    (2) wurde geändert.

Nachfolgende §§ ändern sich in aufsteigender Numerierung.

§ 4 (3) – < vorher § 3(3) >

Änderung der Kindergarten- und Hortkosten pro Tag für Gast- und

Eingewöhnungskinder.

          Es liegen 2 Varianten der Berechnung der Tagessätze vor:

In Variante 1        Anlage 3

zahlen die Eltern den Landes-, Landkreis-, Gemeinde- und Elternanteil.

In Variante 2        Anlage 4

zahlen die Eltern den Landes-, Landkreis- und Elternanteil.

          Variante 2 bietet der Kita Flexibilität, da die Eltern eher bereit sind z.B. für Kindergarten 10 zusammenhängende Tage statt 162,30 € 113,10 € zu

zahlen     (vorher 82,00 €).

Es wird sich für      Variante   2    entschieden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuung ab 01.08.2004.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0