Sitzung: 14.02.2005 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2005/DÜM/169
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Leistungs-, Qualitäts- und
Entgeltvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Landkreis Ludwigslust vom
20.12.2004 und den Festlegungen des Hauptausschusses vom 14.12.2004 muss die
Kita-Satzung angepasst werden.
Es wird die Kita-Satzung vom 06.02.2003 zugrunde
gelegt, welche mit dem
Beschluss 2004/DÜM/156 bereits
überarbeitet wurde.
Neue Änderungen der Kita-Satzung Anlage
1
§ 1 (3) wurde umformuliert und der Zeitraum für die Halbtagsbetreuung
hinzugefügt.
§ 2 (1) wurde neben a)
den Betreuungsgebühren ab 01.08. bis 31.12.2004 durch
b) die Gebühren ab 01.01.2005 und
c) die Erläuterung des Teilzeit- sowie Halbtagsplatzes ergänzt.
§ 2 (2) Änderung des Stundensatzes für zusätzliche
Betreuung. Anlage 2
§ 2 (3) Satz 3 wurde verschoben in § 1 (1). Ein neuer Satz 3 wurde hinzugefügt.
§ 3 Platzvergabe wurde mit o.g. Beschluss
hinzugefügt.
(2) wurde geändert.
Nachfolgende §§ ändern sich in aufsteigender Numerierung.
§ 4 (3) – < vorher § 3(3) >
Änderung der Kindergarten- und Hortkosten pro Tag für Gast- und
Eingewöhnungskinder.
Es liegen 2 Varianten der Berechnung der Tagessätze vor:
In Variante 1 Anlage
3
zahlen die Eltern den Landes-,
Landkreis-, Gemeinde- und Elternanteil.
In Variante 2 Anlage
4
zahlen die Eltern den Landes-, Landkreis- und
Elternanteil.
Variante
2 bietet der Kita Flexibilität, da die Eltern eher bereit sind z.B. für
Kindergarten 10 zusammenhängende Tage statt 162,30 € 113,10 € zu
zahlen (vorher 82,00 €).
Es wird sich für Variante 2 entschieden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Benutzungs-
und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuung ab 01.08.2004.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0