Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

 

Sach- und Rechtslage:

Das Straßenbauamt Schwerin beabsichtigt die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen für die Baumaßnahmen ”Ortsdurchfahrt Walsmühlen” und ”Radwegneubau Parum – Dümmer” im Frühjahr 2005 zu realisieren.

Die Pflanzungen erfolgen im Landschaftsgarten Dümmer. Für die Pflanzmaßnahmen stellt die Gemeinde Dümmer als Eigentümerin der Flächen das Grundstück zur Verfügung. Durch das Straßenbauamt werden die landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Das Grundstück verbleibt im Eigentum der Gemeinde.

Nach Abschluss der Pflanzung übernimmt das Straßenbauamt Schwerin die Pflege der Pflanzung für 3 Jahre. Nach Abschluss der 3-jährigen Pflegezeit sind die Bepflanzungen durch die Gemeinde zu pflegen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage

-          die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen durch das Straßenbauamt Schwerin,

-          die Übernahme der Pflege der Pflanzung für 3 Jahre durch das Straßenbauamt Schwerin,

-          die Anschlußpflege durch die Gemeinde nach der 3-jährigen Pflegezeit.

Das Grundstück verbleibt im Eigentum der Gemeinde.

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0