Beschluss: zurückgestellt

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Am 21. Juli 1997 teilte die Gemeinde dem Landkreis u. a. mit, dass die Durchgängigkeit des Rosenweges zum 31. Dezember 1997 gewährleistet wird. Aus verschiedenen Gründen konnte diese Maßnahme nicht realisiert werden. Im Zusammenhang mit dem Bauantrag der Bauherren Härtig und Schliese wurde seitens des Landratsamtes nachgefragt, wie die weitere Gestaltung des Weges vorgesehen ist.

Am 13. Januar 2000 wurde darauf in Abstimmung mit dem Bauausschuss mitgeteilt, dass der Weg nicht mehr als Durchgangsstraße fungieren soll und im hinteren Teil des Weges eine Wendemöglichkeit geschaffen wird. Das war die Basis für die Genehmigung des Bauantrages der o. g. Bauherren. Im Sinne einer Verkehrsberuhigung sollte die Gemeindevertretung diese Lösung bevorzugen.

 

Beschlußvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Rosenweg als Sackgasse definiert wird.

2. Der bereits überbaute Teil des Rosenweges wird dem gegenwärtigen Nutzer zur Pacht/zum Kauf angeboten.

3. Der Beschluß Nr. 97/03/409 vom 23. Oktober 1997 der Gemeindevertretung Pampow wird aufgehoben.

 

            Beschlußvorlage wird zurückgestellt

 

 

Der Beschluß 97 /03 /409 

Betreff : Widmung Straßenname  "Rosenweg"  wird aufgehoben .

 

            13 - Ja  Stimmen dafür