Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Landkreis Ludwigslust vom 20.12.2004 muss die Kita-Satzung angepasst werden.

Es wird die Kita-Satzung vom 10.04.2003 Anlage 1 zugrunde gelegt, welche mit

dem Beschluss 2004/WIT/165 bereits überarbeitet wurde.

 

Kita-Satzung mit neuen Änderungen                                            Anlage 2

 

In § 1 wurden die §§ 1, 2, 3 zusammengefasst und übersichtlicher gestaltet.

 

Nachfolgende §§ ändern sich in aufsteigender Numerierung.

 

§ 2 < vorher § 4 > wurde in (2) wie folgt geändert:

“Über die Betreuung ist ein Vertrag zu schließen. Voraussetzung für den Abschluß eines Vertrages ist die Feststellung des objektiven Betreuungsbedarfes durch den Landkreis Ludwigslust gemäß KiföG M-V.”

Vorher war die Gemeinde zuständig.

 

§ 3 “Platzvergabe” wurde neu eingefügt.

 

Nachfolgende §§ ändern sich in aufsteigender Numerierung.

 

§ 5 (1) bis (3) < vorher § 6 (1) bis (3) >:

Änderung der Kosten pro Tag angepasst an den neuen Elternbeiträgen und

Gemeindeanteilen.                                                                     Anlage 3

 

§ 5 (4) < vorher § 6 (4) >: Der vierte Satz “Die Gebühr für die Eingewöhnungszeit

beträgt 1,80 €/Stunde.” wurde geändert in: “Der Stundensatz pro angefangene Stunde beträgt für:             Krippenkinder:               3,56 €

Kindergartenkinder:        1,90 €

Hortkinder:                    1,77 €”                   Anlage 4

 

§ 9 < vorher 10 >

   (1) wurde durch a) den Betreuungsgebühren ab 01.08. bis 31.12.2004,

                          b) den Gebühren ab 01.01.2005 und

                          c) der Erläuterung des Teilzeit- sowie Halbtagsplatzes ergänzt.

  (2) enthält die Frühhortregelung.

  (3) neu: Erläuterung der zusätzlichen, stundenweisen Betreuung.

  (4) Satz 3 und 4 wurden neu hinzugefügt: Erläuterung der Elternbeitrags-

                            berechnung für Kinder, die nicht in Wittenförden wohnen.

  (5) wurde in (3) mit berücksichtigt.

  (5) neu: 6,00 € je angefangene Stunde nach regulärer Schließung der Kita.

 

§ 10 < vorher 11 >

  (4) neu: Staffelung der Elternbeiträge nach Geschwisterkinder.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuung ab 01.08.2004, gemäß § 9 (1) a und b der Gebührensatzung.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0