Sitzung: 14.02.2005 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2005/WIT/183
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Leistungs-, Qualitäts- und
Entgeltvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Landkreis Ludwigslust vom
20.12.2004 muss die Kita-Satzung angepasst werden.
Es wird die Kita-Satzung vom 10.04.2003 Anlage
1 zugrunde gelegt, welche mit
dem Beschluss 2004/WIT/165 bereits überarbeitet
wurde.
Kita-Satzung mit neuen Änderungen Anlage
2
In § 1 wurden die §§ 1, 2, 3 zusammengefasst und übersichtlicher gestaltet.
Nachfolgende §§ ändern sich in aufsteigender Numerierung.
§ 2 < vorher § 4 > wurde in (2) wie folgt geändert:
“Über die Betreuung ist ein Vertrag zu schließen. Voraussetzung für den Abschluß eines Vertrages ist die Feststellung des objektiven Betreuungsbedarfes durch den Landkreis Ludwigslust gemäß KiföG M-V.”
Vorher war die Gemeinde zuständig.
§ 3 “Platzvergabe” wurde neu eingefügt.
Nachfolgende §§ ändern sich in aufsteigender Numerierung.
§ 5 (1) bis (3) < vorher § 6 (1) bis (3) >:
Änderung der Kosten pro Tag angepasst an den neuen Elternbeiträgen und
Gemeindeanteilen. Anlage
3
§ 5 (4) < vorher § 6 (4) >: Der vierte Satz “Die Gebühr für die Eingewöhnungszeit
beträgt 1,80 €/Stunde.” wurde geändert in: “Der Stundensatz pro angefangene Stunde beträgt für: Krippenkinder: 3,56 €
Kindergartenkinder: 1,90 €
Hortkinder: 1,77
€” Anlage 4
§ 9 < vorher 10
>
(1) wurde durch a) den Betreuungsgebühren ab
01.08. bis 31.12.2004,
b) den Gebühren ab
01.01.2005 und
c) der Erläuterung des Teilzeit- sowie Halbtagsplatzes ergänzt.
(2) enthält die Frühhortregelung.
(3) neu: Erläuterung der zusätzlichen, stundenweisen Betreuung.
(4) Satz 3 und 4 wurden neu hinzugefügt: Erläuterung der Elternbeitrags-
berechnung für Kinder, die nicht in Wittenförden wohnen.
(5) wurde in (3) mit berücksichtigt.
(5) neu: 6,00 € je angefangene Stunde nach regulärer Schließung der Kita.
§ 10 < vorher 11
>
(4) neu: Staffelung der Elternbeiträge nach
Geschwisterkinder.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuung ab 01.08.2004, gemäß § 9 (1) a und b der Gebührensatzung.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0