Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Das Kultusministerium bestimmt durch Verordnung bis zu welchem Grenzbetrag die Eltern Lernmittel selbst beschaffen müssen. Auf Grund der Grenzbetragsverordnung vom 3. Juli 1997 Artikel 1 Satz 2 können die Erziehungsberechtigten für die Beschaffung von Lernmitteln bis zu 60,00 DM je Kind und Schuljahr herangezogen werden.

Entsprechend Beschluss der Gemeindevertretung am 08.06.1998 Vorlage-Nr. 98/08/68 beträgt der jährliche Elternbeitrag für Lernmittel seit 01.01.1998   60,00 DM je Schüler/Schuljahr.

Mit der Umstellung auf Euro sind es 30,68 € je Schüler/Schuljahr. Die Gemeinde Wittenförden möchte als finanzielle Entlastung der Eltern diese im ersten Schuljahr von der Zahlung des Elternanteils an Lernmitteln befreien. Im Schuljahr 2005/06 können 17 Kinder aus Wittenförden eingeschult werden. Werden alle Kinder an der Grundschule ”Dr. Otto Steinfatt” eingeschult, bedeutet es für die Gemeinde eine Mindereinnahme von 521,56 €.

 

Beschlussvorschlag:

Der Elternanteil in Höhe von 30,68 € je Schuljahr, wird von der Gemeinde Wittenförden übernommen. Ab Schuljahr 2005 / 2006 werden von der Zahlung des anteiligen Lernmittelgeldes alle Schüler befreit, die die Grundschule “Dr. Otto Steinfatt” in Wittenförden besuchen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Mindereinnahme wird über den Haushaltsabschnitt Schule gedeckt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0