Sitzung: 14.02.2005 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2005/WIT/184
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf der 9. Änderung zum Schulgesetz legt unter anderem Mindestschülerzahlen in den Eingangsklassen, Anzahl von Parallelklassen und Gesamtschülerzahlen fest. Bei Beschluss dieser vorgegebenen Zahlen könnte die Grundschule Wittenförden gefährdet sein.
Auf der Hauptausschusssitzung der Gemeinde
Wittenförden am 25.01.2005 wurde einstimmig festgelegt, dass der
Gemeindevertretung am 14.02.2005 ein Beschluss vorgelegt werden soll, indem
sich die Gemeindevertreter für den Erhalt der Grundschule Wittenförden
aussprechen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden
setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der staatlichen Grundschule “Dr. Otto
Steinfatt” in Wittenförden ein.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0