Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der
jährliche Haushalt der Gemeinde Pampow ist stetigen Änderungen unterworfen.
Aufgrund
der sich
abzeichnenden Ausgabeentwicklung ist es zwingend erforderlich, gem. § 50 KV M-V
einen
Nachtragshaushalt zu beschließen.
Die Pläne
und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten .
Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung ist aufgrund der bereits erfolgten Kreditaufnahme von
300.000,- DM, genehmigungsbedürftig durch die RAB .
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag des Haupt - und Finanzausschusses
die
2.
Nachtragshaushaltssatzung 2000 mit ihren
Anlagen .
Der
Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Amtes
Stralendorf über die günstigste Kreditaufnahme bzw. den günstigsten Umschuldungskredit
zu entscheiden, soweit dies noch nicht geschehen ist.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0