Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M - V  (KV M-V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe hierzu schriftlich anzugeben.

Der Beschluß über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gem. § 61 Abs. 4 KV M - V

der Rechtsaufsichtbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzugeben.

Der Bürgermeister unterliegt lt. Kommunalaufsicht bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V . Er hat die Leitung der Sitzung für diesen  Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlußfassung auszuschließen.

 

Der Haupt - und Finanzausschuß empfiehlt der Gemeindevertretung die Jahresrechnung für das Jahr 1999 zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen .

 

Die Jahresrechnung mit ihren Erläuterungen ist in der Anlage enthalten .

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 1999, die über - und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 1999 und bestätigt die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           13

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12        

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0