Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Ab 01.01.2005 erfolgt die Festlegung der Gemeindeanteile gemäß KiföG M-V § 21 (3) wie folgt:

Die Gemeinde hat die Gemeindeanteile zu tragen, die innerhalb der Gemeinde bzw. innerhalb des Amtsbereiches errechnet wurden. Anlage 1

 

In Zülow befindet sich keine Kita, daher muss die Höhe der Gemeindeanteile von der Gemeindevertretung beschlossen werden.

Alle Kinder aus Zülow, die sich in Betreuung befinden, sind größtenteils in der Gemeinde Stralendorf untergebracht; ein Hortkind ist in Lützow und ein Krippenkind ist in Tagespflege.

 

Die Gemeinde Zülow hat folgende Möglichkeiten:

1. Innerhalb des Amtsbereiches zahlt Zülow die Gemeindeanteile so, wie sie anfallen,

    und für auswärtige Betreuung den Durchschnitt des Amtsbereiches.

    Eltern tragen die Mehrkosten für auswärtige Betreuung.

 

2. Innerhalb des Amtsbereiches und für auswärtige Betreuung zahlt Zülow die

    Gemeindeanteile so, wie in Stralendorf (Krippenkind 190,92 €)

    Eltern tragen die Mehrkosten: z.B. Zülower Krippenkind wird in Wittenförden betreut.

                                                 Eltern tragen zu den 225,84 noch 34,92, also 260,76 €.

 

3. Innerhalb des Amtsbereiches und für auswärtige Betreuung zahlt Zülow den

    Durchschnitt des Amtsbereiches. (Krippenkind 211,46 €)

    Eltern tragen die Mehrkosten: z. B. Zülower Krippenkind wird in Schwerin betreut.

                                                 Eltern tragen zu den 227,25 noch 15,79, also 243,04 €.

 

Der Ansatz 2005 mit 15.000,00 € reicht bei jetziger Kinderanzahl in Betreuung

für alle 3 Möglichkeiten aus.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Übernahme der Gemeindeanteile für Kindertagessbetreuung für das Jahr 2005 nach der  2.   Möglichkeit.

Die beschlossenen Gemeindeanteile sind Höchstsätze. Kostet ein Platz weniger, zahlt Zülow nicht mehr als der Platz kostet.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   5

Davon stimmberechtigt:                                                              5

Ja-Stimmen:                                                                              5

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0