Sitzung: 06.01.2005 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2005/ZÜL/065
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Ab 01.01.2005 erfolgt die Festlegung der Gemeindeanteile gemäß KiföG M-V § 21 (3) wie folgt:
Die Gemeinde hat die Gemeindeanteile zu tragen,
die innerhalb der Gemeinde bzw. innerhalb des Amtsbereiches errechnet wurden. Anlage
1
In Zülow befindet sich keine Kita, daher muss die
Höhe der Gemeindeanteile von der Gemeindevertretung beschlossen werden.
Alle Kinder aus Zülow, die sich in Betreuung
befinden, sind größtenteils in der Gemeinde Stralendorf untergebracht; ein
Hortkind ist in Lützow und ein Krippenkind ist in Tagespflege.
Die Gemeinde Zülow hat folgende
Möglichkeiten:
1. Innerhalb des Amtsbereiches zahlt Zülow die
Gemeindeanteile so, wie sie anfallen,
und für
auswärtige Betreuung den Durchschnitt des Amtsbereiches.
Eltern
tragen die Mehrkosten für auswärtige Betreuung.
2. Innerhalb des Amtsbereiches und für auswärtige
Betreuung zahlt Zülow die
Gemeindeanteile so, wie in Stralendorf (Krippenkind 190,92 €)
Eltern
tragen die Mehrkosten: z.B. Zülower Krippenkind wird in Wittenförden betreut.
Eltern tragen zu den 225,84 noch 34,92, also
260,76 €.
3. Innerhalb des Amtsbereiches und für auswärtige
Betreuung zahlt Zülow den
Durchschnitt des Amtsbereiches. (Krippenkind 211,46 €)
Eltern
tragen die Mehrkosten: z. B. Zülower Krippenkind wird in Schwerin betreut.
Eltern tragen zu den 227,25 noch 15,79, also
243,04 €.
Der Ansatz 2005 mit 15.000,00 € reicht bei
jetziger Kinderanzahl in Betreuung
für alle 3 Möglichkeiten aus.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Übernahme
der Gemeindeanteile für Kindertagessbetreuung für das Jahr 2005 nach der 2.
Möglichkeit.
Die beschlossenen
Gemeindeanteile sind Höchstsätze. Kostet ein Platz weniger, zahlt Zülow nicht
mehr als der Platz kostet.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0