Sitzung: 03.02.2005 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: 2005/WAR/147
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Ab 01.01.2005 erfolgt die Festlegung der Gemeindeanteile gemäß KiföG M-V § 21 (3) wie folgt:
Die Gemeinde hat die Gemeindeanteile zu tragen,
die innerhalb der Gemeinde bzw. innerhalb des Amtsbereiches errechnet wurden. Anlage
1
In Warsow befindet sich eine Kita ohne
Hortbetreuung, daher muss die Höhe der Gemeindeanteile für die Hortbetreuung
außerhalb der Gemeinde von der Gemeindevertretung beschlossen werden.
Alle Kinder aus Warsow, die sich in Betreuung
befinden, sind hauptsächlich in der Krippe und im Kindergarten in Warsow
untergebracht; 7 Hortkinder in Pampow.
Die Gemeinde Warsow hat folgende
Möglichkeiten:
1. Innerhalb des Amtsbereiches zahlt Warsow die
Gemeindeanteile für den Hort so,
wie sie
anfallen, und für auswärtige Hortbetreuung den Durchschnitt des
Amtsbereiches. Eltern tragen die Mehrkosten für auswärtige Betreuung.
2. Innerhalb des Amtsbereiches und für auswärtige
Hortbetreuung zahlt Warsow die
Gemeindeanteile so, wie in Pampow (Hortkind 52,14 €)
Eltern
tragen die Mehrkosten: z.B. Warsower Hortkind wird in Schwerin betreut.
Eltern tragen zu den 71,60 noch 19,46 also
91,06 €.
3. Innerhalb des Amtsbereiches und für auswärtige
Hortbetreuung zahlt Warsow den
Durchschnitt des Amtsbereiches. (Hortkind 59,57 €)
Eltern
tragen die Mehrkosten: z. B. Warsower Krippenkind wird in Schwerin betreut.
Eltern tragen zu den 71,60 noch 12,03 also
83,63 €.
Ein Ansatz 2005 in Höhe von 44.000,00 bis 50.000,00
€ reicht bei jetziger Kinderanzahl in Betreuung für alle 3 Möglichkeiten aus.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Übernahme
der Gemeindeanteile für Hortbetreuung für das Jahr 2005 nach der 1. Möglichkeit.
Die beschlossenen Gemeindeanteile sind
Höchstsätze. Kostet ein Platz weniger, zahlt Warsow nicht mehr als der Platz
kostet.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0