Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Ab 01.01.2005 erfolgt die Festlegung der Gemeindeanteile gemäß KiföG M-V § 21 (3) wie folgt:

Die Gemeinde hat die Gemeindeanteile zu tragen, die innerhalb der Gemeinde bzw. innerhalb des Amtsbereiches errechnet wurden. Anlage 1

 

In Warsow befindet sich eine Kita ohne Hortbetreuung, daher muss die Höhe der Gemeindeanteile für die Hortbetreuung außerhalb der Gemeinde von der Gemeindevertretung beschlossen werden.

 

Alle Kinder aus Warsow, die sich in Betreuung befinden, sind hauptsächlich in der Krippe und im Kindergarten in Warsow untergebracht; 7 Hortkinder in Pampow.

 

Die Gemeinde Warsow hat folgende Möglichkeiten:

1. Innerhalb des Amtsbereiches zahlt Warsow die Gemeindeanteile für den Hort so,

    wie sie anfallen, und für auswärtige Hortbetreuung den Durchschnitt des

    Amtsbereiches. Eltern tragen die Mehrkosten für auswärtige Betreuung.

 

2. Innerhalb des Amtsbereiches und für auswärtige Hortbetreuung zahlt Warsow die

    Gemeindeanteile so, wie in Pampow (Hortkind 52,14 €)

    Eltern tragen die Mehrkosten: z.B. Warsower Hortkind wird in Schwerin betreut.

                                                 Eltern tragen zu den 71,60 noch 19,46 also 91,06 €.

 

3. Innerhalb des Amtsbereiches und für auswärtige Hortbetreuung zahlt Warsow den

    Durchschnitt des Amtsbereiches. (Hortkind 59,57 €)

    Eltern tragen die Mehrkosten: z. B. Warsower Krippenkind wird in Schwerin betreut.

                                                 Eltern tragen zu den 71,60 noch 12,03 also 83,63 €.

 

Ein Ansatz 2005 in Höhe von 44.000,00 bis 50.000,00 € reicht bei jetziger Kinderanzahl in Betreuung für alle 3 Möglichkeiten aus.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Übernahme der Gemeindeanteile für Hortbetreuung für das Jahr 2005 nach der    1. Möglichkeit.

Die beschlossenen Gemeindeanteile sind Höchstsätze. Kostet ein Platz weniger, zahlt Warsow nicht mehr als der Platz kostet.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   8

Davon stimmberechtigt:                                                              8

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           1

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0