Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

 

Sach- und Rechtslage:

In der Sozialausschusssitzung am 05.01.2005 wurde der Entwurf der Kita-Satzung nochmals überarbeitet.

Daher diese Tischvorlage, anstelle der Beschlussvorlage 2005/HOL/193.

 

Es wurde sich darauf geeinigt, dass die Höhe der Gesamtkosten pro Platz

der Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust

entsprechend soll.

Demzufolge ändern sich die Gesamtplatzkosten 2005 wie folgt:

Krippe               von 653,24 € auf 710,91 € abzgl. Landes- u. Kreiszuschuss 260,00 €,

                        bleiben 450,91 €,

es fallen 225,46 € auf die Eltern und 225,46 € auf die Gemeinde

Kindergarten      von 333,54 € auf 388,69 € abzgl. Landes- u. Kreiszuschuss 160,00 €,

                        bleiben 228,69 €,

es fallen 114,35 € auf die Eltern und 114,35 € auf die Gemeinde

Hort                  von 204,90 € auf 217,61 € abzgl. Landes- u. Kreiszuschuss 100,00 €,

                        bleiben 117,61 €,

es fallen 58,81 € auf die Eltern und 58,81 € auf die Gemeinde

Im § 1 (4) wurden die Kosten pro Stunde den oben genannten Betreuungskosten

angepasst.

§ 1 (5) wurde gestrichen. Nachfolgende Numerierung ändern sich entsprechend.

Der § 2 (1) wurden die Elternbeiträge entsprechend den oben genannten

Betreuungskosten geändert und § 2 (4) ergänzt.

Im § 3 wurde Absatz 2 geändert.

Im § 4 (3) und (4) wurde der Beitrag für die Gastkind- und Besucherkinder wie folgt

errechnet: Gesamtkosten – Gemeindeanteil : 20 = Elternbeitrag pro Tag.

Anlage 1          Kita-Satzung ab 01.01.2005

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuung ab 01.01.2005.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0