Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen errichtete im Jahre 1999 ein Feuerwehrhaus. Der Bau dieses Feuerwehrhauses wurde durch eine bisher einzigartige Eigenleistung der Einwohner, der Freiwilligen Feuerwehr, den Gewerbetreibenden und vielen freiwilligen Helfern der Gemeinde begleitet.

Die Baumaßnahme wurde durch ein KAF-Darlehen des Landesförderinstitutes und 55.333,73 DM aus der KIP finanziert.

 

Bei der Gesamtzusammenstellung der Baukosten wurde festgestellt, dass die KIP-Mittel aus dem Jahre 1999 nicht als Eigenmittel gelten. Diese Mittel werden demnach von den zuwendungsfähigen Baukosten abgezogen. Die Eigenleistungen der Gemeinde und ihren Helfern wurden ebenfalls nicht als zuwendungsfähige Kosten berücksichtigt.

 

Um die Einreichung und Prüfung von weiteren Bauausgaben zu umgehen, wird die teilweise Umwidmung der KIP-Mittel angeregt.

Die Gemeinde Holthusen wandte 1999   22.784,09 DM und im Jahre 2000   15.033,60 DM für die Sanierung der Gemeindewohnungen auf. Die Gesamtkosten betrugen somit 37.817,69 DM.

30.000 DM der gesamten KIP-Mittel (55.333,73 DM) werden für die Sanierung der Gemeindewohnungen umgewidmet und die verbleibenden 25.333,73 DM weiterhin für den Bau eines Feuerwehrhauses eingesetzt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt, dass 30.000 DM der KIP-Mittel 1999 für die Sanierung der Gemeindewohnungen umgewidmet werden. Für das Feuerwehrhaus verbleiben 25.333,73 DM KIP-Mittel.

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       7

Davon stimmberechtigt:                                                  7

Ja-Stimmen:                                                                  7

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0