Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen errichtete im Jahre 1999 ein
Feuerwehrhaus. Der Bau dieses Feuerwehrhauses wurde durch eine bisher
einzigartige Eigenleistung der Einwohner, der Freiwilligen Feuerwehr, den
Gewerbetreibenden und vielen freiwilligen Helfern der Gemeinde begleitet.
Die Baumaßnahme wurde durch ein KAF-Darlehen des
Landesförderinstitutes und 55.333,73 DM aus der KIP finanziert.
Bei der Gesamtzusammenstellung der Baukosten
wurde festgestellt, dass die KIP-Mittel aus dem Jahre 1999 nicht als
Eigenmittel gelten. Diese Mittel werden demnach von den zuwendungsfähigen
Baukosten abgezogen. Die Eigenleistungen der Gemeinde und ihren Helfern wurden
ebenfalls nicht als zuwendungsfähige Kosten berücksichtigt.
Um die Einreichung und Prüfung von weiteren
Bauausgaben zu umgehen, wird die teilweise Umwidmung der KIP-Mittel angeregt.
Die Gemeinde Holthusen wandte 1999 22.784,09 DM und im Jahre 2000 15.033,60 DM für die Sanierung der
Gemeindewohnungen auf. Die Gesamtkosten betrugen somit 37.817,69 DM.
30.000 DM der gesamten KIP-Mittel (55.333,73 DM)
werden für die Sanierung der Gemeindewohnungen umgewidmet und die verbleibenden
25.333,73 DM weiterhin für den Bau eines Feuerwehrhauses eingesetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen
beschließt, dass 30.000 DM der KIP-Mittel 1999 für die Sanierung der
Gemeindewohnungen umgewidmet werden. Für das Feuerwehrhaus verbleiben 25.333,73
DM KIP-Mittel.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0