Sitzung: 13.12.2004 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2004/PAM/360
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow hat den Bebauungsplan Nr.9
“Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e.G. , 1. Änderung” mit
Beschluß vom 29.11.2000 zur Satzung erhoben. Auf dem Plangebiet befinden sich
die Planstraße A, jetzt “Zum Riedgraben” und Teilstück “Sandweg”, die
Planstraße B, jetzt “Zum Sportplatz” und die Planstraße C, jetzt
“Raiffeisenstraße”.
Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des
Landes M-V sind diese Straßen als Verkehrsflächen für die Gemeinde öffentlich
zu widmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die
öffentliche Widmung der Planstraßen A, B, und C des Bebauungsplanes Nr.9,
1.Änderung,” Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e.G.” (die
Kopie des Plangebietes als Anlage ist Bestandteil des Beschlusses) wie folgt:
Gemäß § 7 Straßen-und Wegegesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993, in Kraft am 30. Januar
1993, geändert durch § 15 des Gesetzes vom 02. März 1993 , in Kraft am 31. März
1993, Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1998, in Kraft am 30.Juli 1998 werden
folgende Verkehrsflächen im räumlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplangebietes ”Umnutzung Betriebsgelände Agrargemeinschaft Pampow e.G.”
der Gemeinde Pampow unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG M-V mit sofortiger Wirkung für den
öffentlichen Verkehr gewidmet:
Straße ”Raiffeisenstraße”,
Gemarkung
Pampow, Flur 8, Flurstück 174/26 einbahnige
Straße
174/29
174/32
174/35
Zum Riedgraben/Raiffeisenstraße
Gemarkung Pampow, Flur 8, Flurstück 175/90 einbahnige
Straße
Sandweg
Gemarkung Pampow, Flur 8, Flurstück 175/47 einbahnige
Straße
175/51
175/55
Zum Sportplatz
Gemarkung Pampow, Flur 8, Flurstück 176/1 einbahnige
Straße
176/47
Die erstmalige Einstufung erfolgt nach dem
Straßen-undWegegesetz M-V gem. § 3 Nr. 3a als
-
Ortsstraße –
Die o.g. Verkehrsflächen befinden sich in Baulast
der Gemeinde Pampow und sind Eigentum der Gemeinde Pampow.
Die Straße “Zum Sportplatz”
Gemarkung Pampow, Flur 8, Flurstück 175/49 (einbahnige Straße) wird aus der
öffentlichen Widmung bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse an der Straße
ausgeklammert.
Die erstmalige Einstufung erfolgt nach dem
Straßen-und Wegegesetz M-V gem.§ 3 Nr. 3a als
-
Ortsstraße –
Die o.g. Verkehrsfläche befindet sich in Baulast
der Gemeinde Pampow und wird Eigentum der Gemeinde Pampow.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0