Sitzung: 09.12.2004 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden
hat den Entwurf des B-Planes Nr. 10 zur Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur Auslegung.
Der B-Plan einschließlich Begründung liegt in der
Zeit vom 05.11.04 bis 06.12.2004 im Amt Stralendorf, Bauamt, Dorfstraße 30,
19073 Stralendorf öffentlich aus.
Der Bebauungsplan beinhaltet die Ausweisung
Landschaftspark, der von Bebauungen freigehalten werden soll. Der
Landschaftspark soll als Ausgleich zur recht dichten Bebauung innerhalb des
Ortes dienen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn
stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 “Landschaftspark am Neumühler
See” der Gemeinde Wittenförden als Nachbargemeinde zu.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0