Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden hat den Entwurf des B-Planes Nr. 10 zur Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur Auslegung.

Der B-Plan einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 05.11.04 bis 06.12.2004 im Amt Stralendorf, Bauamt, Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf öffentlich aus.

 

Der Bebauungsplan beinhaltet die Ausweisung Landschaftspark, der von Bebauungen freigehalten werden soll. Der Landschaftspark soll als Ausgleich zur recht dichten Bebauung innerhalb des Ortes dienen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 “Landschaftspark am Neumühler See” der Gemeinde Wittenförden als Nachbargemeinde zu.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0