Sitzung: 04.11.2004 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Klein Rogahn muss auf Grund der neuen Entschädigungsverordnung, der Umstellung von DM auf Euro und der geplanten Umsetzung der Bekanntmachungstafeln geändert werden.
Die als Anlage beigefügte Satzung wurde vorab mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Hauptsatzung der
Gemeinde Klein Rogahn.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
2
Stimmenenthaltungen:
3
Ungültige Stimmen:
0