Beschluss: nein beschlossen

Abstimmung: Nein: 11, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

In der Gemeinde Stralendorf führten in der Vergangenheit einzelne Straßen Straßenfeste durch. Die Verantwortlichen für die Organisation der Straßenfeste stellten jeweils einen Antrag zur finanziellen Unterstützung an die Gemeinde. Bisher erhielten die Teilnehmer einen Zuschuss in Höhe von 5,00 € je Haushalt.

Für eine sachlich-rechtliche Grundlage und besserer Planungssicherheit sollte die Gemeindevertretung einen Beschluss fassen.

Aus den bisherigen Erfahrungen ist zu empfehlen einen Zuschuss in Höhe von 1,00 € je Teilnehmer zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer in der Gemeinde Stralendorf gemeldet sind. Wegen der örtlichen Lage ist es in Ausnahmefällen möglich, dass Einwohner anderer Straßenzüge (wo kein Straßenfest durchgeführt wird) einmalig als Besucher an einem Straßenfest teilnehmen können. Durch die geführten Teilnehmerlisten ist eine doppelte Nutznießung auszuschließen.

Die Gemeinde hat 1.628 Einwohner.

Der Zuschuss für die Straßenfeste wird aus der Haushaltsstelle 1/3600 6300 entnommen.

Die Organisatoren der Straßenfeste erhalten vom Amt einen Zuwendungsbescheid, welcher nach Abschluss des Straßenfestes innerhalb von spätestens 6 Wochen abzurechnen ist.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf zahlt für jeden teilnehmenden Einwohner an den Straßenfesten 1,00 €. Die Organisatoren der Straßenfeste führen eine Teilnehmerliste, die von den Teilnehmenden unterzeichnet wurde.

Im Haushalt werden 1.700,00 € in der Haushaltsstelle 1/3600 6300 zweckgebunden für Straßenfeste eingestellt.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   12

Davon stimmberechtigt:                                                              12

Ja-Stimmen:                                                                              0

Nein-Stimmen:                                                                           11

Stimmenenthaltungen:                                                                1

Ungültige Stimmen:                                                                    0