Sitzung: 18.11.2004 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2004/STR/260
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden
verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt
ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund der Veränderungen im laufenden
Haushalt, ist gemäß § 50 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V notwendig einen
Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Einzelheiten sind den
beiliegenden Anlagen zu entnehmen.
Der 1. Nachtragshaushalt ist genehmigungsfrei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt auf
Empfehlung des Hauptausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2004 mit seinen
Anlagen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0