Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt, ist gemäß § 50 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V notwendig einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Einzelheiten sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen.

Der 1. Nachtragshaushalt ist genehmigungsfrei.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2004 mit seinen Anlagen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   12

Davon stimmberechtigt:                                                              12

Ja-Stimmen:                                                                              12

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0