Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat auf ihrer Sitzung am 14.04.2004 den Aufstellungsbeschluss für die o.g. 2. Änderung gefasst. Die 2. Änderung beinhaltet eine Veränderung des Geltungsbereiches und eine Ausweisung als Wohnbaufläche. Der Entwurf wurde vorbereitet.

Die Gemeindevertretung bestimmt die 2. Änderung des B- Planes Nr. 10 einschließlich der Begründung zur öffentlichen Auslegung. Die Träger öffentlicher Belange sind parallel zu beteiligen.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der o.g. 2. Änderung des Bebauungsplanes.

2.  Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3.  Die Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren nach § 4 BauGB zu beteiligen.

4.  Die Pläne sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 BauGB abzustimmen.

5.  Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht erforderlich.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V war Herr Jörg Schulz als Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   12

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           1

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0