Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Am 20.09.2004 ereignete sich ein Unfall auf der Leiter mit dem Hausmeister und Hallenwart Herrn Riegner. Dieser Unfall war Anlass zum Einholen von drei Angeboten zur Lieferung eines Rollgerüstes.

Günzburger Steigtechnik GmbH TEDI Schwerin-Süd         Hartmann Holthusen

Arbeitshöhe = ca 6,50 m                                                Arbeitshöhe = 5,40 m    

Plattformhöhe =  4,45 m                                                 Standhöhe =  3,50 m

Gerüstgröße 0,75 x 2,45 m                                             Alu-Fahrgerüst Typ 70/3

Kosten: 2.648,70 €  incl.10% Rabatt zzgl. Mwst.              Kosten: 1.797,49 € incl.Mwst

Fa. HKL Baumaschinen Schwerin-Süd    

Fahrgerüst mit Fahrbalken

                                    Arbeitshöhe = ca 6,60 m

                                    Plattformhöhe =  4,60 m

                                    Gerüstgröße 0,75 x 2,50 m

Kosten: 1.894,40 € incl. 20% Rabatt zzgl. Mwst.

In der Sozialausschusssitzung am 12.10.2004 wurde dieses Thema diskutiert. Innerhalb der Gemeinde wird häufiger eine Leiter benötigt. Aus Sicherheitsgründen wird vom Sozialausschuss eine Rollrüstung empfohlen. Da im Haushalt 2004 eine Beschaffung der Rollrüstung nicht geplant war, die Beschaffung aber noch in diesem Jahr erfolgen soll, ist ein Beschluss zur über- und außerplanmäßigen Ausgabe zu fassen. Bevorzugte Rüstung durch die Gemeindearbeiter und Hausmeister ist das Fahrgerüst mit Fahrbalken der Fa. HKL Baumaschinen Schwerin-Süd für insgesamt 2.197,50 €.

 

Die Ausgabe wird im Nachtrag berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag:

Auf Empfehlung des Sozialausschusses beschließt die Gemeindevertretung Pampow die Beschaffung einer Rollrüstung von der Fa. HKL Schwerin-Süd für 2.197,50 €.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   12

Davon stimmberechtigt:                                                              12

Ja-Stimmen:                                                                              12

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0