Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen .

Auf Grund der Veränderungen im Vermögenshaushalt, ist es gemäß § 50 Abs. 2 K-V M - V

notwendig einen Nachtragshaushalt zu beschließen.

Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten .

Der 1. Nachtragshaushalt ist von Seiten der Kommunalaufsicht genehmigungsfrei.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt auf Empfehlung des Haupt - und Finanzaussschusses  den  1. Nachtragshaushalt  2000 mit seinen Anlagen.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei, über die günstigste Kreditumschuldung zu entscheiden,soweit dies noch nicht geschehen ist .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0