Sitzung: 07.11.2000 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/HOL/023
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der
Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft,
dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen .
Auf Grund
der Veränderungen im Vermögenshaushalt, ist es gemäß § 50 Abs. 2 K-V M - V
notwendig
einen Nachtragshaushalt zu beschließen.
Die
näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.
Die
Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten .
Der 1.
Nachtragshaushalt ist von Seiten der Kommunalaufsicht genehmigungsfrei.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Holthusen beschließt auf Empfehlung des Haupt - und
Finanzaussschusses den 1. Nachtragshaushalt 2000 mit seinen Anlagen.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei, über die
günstigste Kreditumschuldung zu entscheiden,soweit dies noch nicht geschehen
ist .
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon
stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0