Sitzung: 04.11.2004 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2004/ROG/106
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der jährliche Haushalt der Gemeinde Klein Rogahn ist stetigen Änderungen unterworfen. Aufgrund der sich abzeichnenden Ausgabenentwicklung ist es zwingend erforderlich, gem. § 50 KV M-V einen 1. Nachtragshaushalt zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist
genehmigungsfrei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag des Hauptausschusses die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2004 mit ihren Anlagen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0