Sitzung: 26.10.2004 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2004/SCH/062
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Hauptsatzung vom 05.10.2004 wurde nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtbehörde im § 7 (6) bemängelt und muss berichtigt und neu beschlossen werden.
Der § 7 (6) ist wie folgt geändert:
Entschädigungen nach Maßgabe des § 15 der
Entschädigungsverordnung werden gezahlt.
Die geänderte Hauptsatzung wurde nochmals vom
Landkreis vorab geprüft.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die neue
geänderte Hauptsatzung der Gemeinde Schossin.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 6
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0