Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Hauptsatzung vom 05.10.2004 wurde nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtbehörde im § 7 (6) bemängelt und muss berichtigt und neu beschlossen werden.

 

Der § 7 (6) ist wie folgt geändert:

 

Entschädigungen nach Maßgabe des § 15 der Entschädigungsverordnung werden gezahlt.

 

Die geänderte Hauptsatzung wurde nochmals vom Landkreis vorab geprüft.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die neue geänderte Hauptsatzung der Gemeinde Schossin.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   6

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   5

Davon stimmberechtigt:                                                              5

Ja-Stimmen:                                                                              5

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0