Sitzung: 28.10.2004 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2004/ZÜL/059
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung Zülow hat am 19.07.2004 in ihrer Sitzung die Gültigkeit der Wahl vom 13.06.2004 beschlossen. In der Sachdarstellung des Beschlusses wurde die Gemeinde darüber informiert, daß durch einen Verständnisfehler bei der öffentlichen Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses ein Mandat zu viel vergeben wurde.
Dieser Fehler wurde im Rahmen der zulässigen
Frist nicht beanstandet. Die GV wurde durch das Amt auf den Fehler aufmerksam
gemacht und hat das Ergebnis erneut fehlerfrei festgestellt. Nach unserer
Auffassung war der Fehler damit geheilt. Nach Bekanntgabe des Beschlusses an
die Kommunalaufsicht, hat diese den Beschluss der Gemeinde nach Abstimmung mit
dem Innenministerium beanstandet. Die Gemeindevertretung hat einen unrichtigen
Beschluss gesetzwidrig gefasst und muß diesen Teil des Beschlusses also wieder
aufheben. Die erneute Feststellung des Wahlergebnisses ist durch den
Gemeindewahlausschuss vorzunehmen. Dieser hat am 05.10.2004 getagt und das
amtliche Endergebnis erneut festgestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zülow hebt den Beschluss Nr.
2004/ZÜL/055 vom 19.07.2004 beginnend nach dem Teil
Beschlussvorschlag, zweiter Anstrich
-
die
Gemeindevertretung ordnet eine neue Feststellung an
auf.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0