Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Zülow hat am 19.07.2004 in ihrer Sitzung die Gültigkeit der Wahl vom 13.06.2004 beschlossen. In der Sachdarstellung des Beschlusses wurde die Gemeinde darüber informiert, daß durch einen Verständnisfehler bei der öffentlichen Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses ein Mandat zu viel vergeben wurde.

Dieser Fehler wurde im Rahmen der zulässigen Frist nicht beanstandet. Die GV wurde durch das Amt auf den Fehler aufmerksam gemacht und hat das Ergebnis erneut fehlerfrei festgestellt. Nach unserer Auffassung war der Fehler damit geheilt. Nach Bekanntgabe des Beschlusses an die Kommunalaufsicht, hat diese den Beschluss der Gemeinde nach Abstimmung mit dem Innenministerium beanstandet. Die Gemeindevertretung hat einen unrichtigen Beschluss gesetzwidrig gefasst und muß diesen Teil des Beschlusses also wieder aufheben. Die erneute Feststellung des Wahlergebnisses ist durch den Gemeindewahlausschuss vorzunehmen. Dieser hat am 05.10.2004 getagt und das amtliche Endergebnis erneut festgestellt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Zülow hebt den Beschluss Nr. 2004/ZÜL/055 vom 19.07.2004 beginnend nach dem Teil Beschlussvorschlag, zweiter Anstrich

 

-          die Gemeindevertretung ordnet eine neue Feststellung an

 

auf.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   5

Davon stimmberechtigt:                                                              5

Ja-Stimmen:                                                                              5

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0