Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Um für den Hort die oberen Räume des Kita – Gebäudes zu nutzen ist beim zuständigen Landratsamt eine Nutzungsänderung für die Wohnung beantragt worden. Die Nutzungsänderung bedeutet auch einen Umbau der Wohnung. Folgende Kosten fallen an:

Planungskosten, Schallisolierungskosten zur Nachbarwohnung, Küchenzelle, Fluchttreppe, zweiter Handlauf, Fußböden, Garderoben und Bau eines weiteren Parkplatzes. Von Seiten der Verwaltung werden die Umbauarbeiten mit 11.800,- € brutto veranschlagt.

Bisher nicht berücksichtigt wurden etwaige Umbaukosten für WC, da vorhandene WC mit genutzt werden sollen, sowie Trockenwandabrisskosten und die malerische Instandsetzung, die in Eigenregie durchgeführt werden sollen.

Außerplanmäßige Ausgaben sind gemäß § 52 KV M-V nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird im vorliegenden Fall als gegeben angenommen. Die Deckung wird vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gewährleistet.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt für die Nutzungsänderung der ehemaligen Wohnung zur Hortbetreuung eine außerplanmäßige Ausgabe von 11.800 € brutto in den Nachtragshaushalt einzustellen (HH-Stelle 46400.94000).

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   6

Davon stimmberechtigt:                                                              6

Ja-Stimmen:                                                                              6

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0