Sitzung: 19.10.2004 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2004/HOL/185
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat auf ihrer Sitzung am 25.05.2004 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 1 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt Juni bekanntgemacht worden.
Im Planungsverfahren ist nun der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss zu beschließen, um die öffentliche Auslegung und die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Entwürfe liegen
vor. Die Satzung muss zügig durch das Verfahren geführt werden, da im Januar
2005 die beschlossene Veränderungssperre ausläuft.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Holthusen billigen die Entwürfe der Satzung für das Gebiet “südlich des Mittelweges” (Planzeichnung und Begründung).
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen fasst den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet “südlich des Mittelweges”.
3. Die Entwürfe sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren der Aufstellung der Satzung zu beteiligen.
4.
Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung nicht
erforderlich.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0