Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat auf ihrer Sitzung am 25.05.2004 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 1 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt Juni bekanntgemacht worden.

 

Im Planungsverfahren ist nun der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu beschließen, um die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Entwürfe liegen vor. Die Satzung muss zügig durch das Verfahren geführt werden, da im Januar 2005 die beschlossene Veränderungssperre ausläuft.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die Gemeindevertreter der Gemeinde Holthusen billigen die Entwürfe der Satzung für das Gebiet “südlich des Mittelweges” (Planzeichnung und Begründung).

2.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen fasst den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet “südlich des Mittelweges”.

3.  Die Entwürfe sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren der Aufstellung der Satzung zu beteiligen.

4.    Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung nicht erforderlich.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   6

Davon stimmberechtigt:                                                              6

Ja-Stimmen:                                                                              6

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0