Sitzung: 19.10.2004 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2004/HOL/183
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die bisherige Betriebserlaubnis der Kindertagesstätte in Holthusen ist bis zum 31.12.2004 befristet. Das Landesjugendamt M-V gestattet keine längerfristige Fortführung dieser Betriebserlaubnis mit 9 Krippen-, 30 Kindergarten- und 18 Hortplätzen in den jetzigen Räumlichkeiten der Kita.
Grund:
April 2001 wurde die Platzkapazität
erweitert von gesamt 42 auf 50 Plätze, jedoch befristet bis zum 31.08.2003
aufgrund der räumlichen Gegebenheiten mit der Auflage, die Plätze wieder
abzubauen. September 2003 wurde die Platzkapazität nochmals in einer
Ausnahmeregelung erweitert von 50 auf 57 Plätze befristet bis zum 31.08.2004.
Der Platz- bzw. Betreuungsbedarf bleibt wie bisher bestehen. Um diesem Bedarf mit entsprechender Betriebserlaubnis gerecht zu werden, muss räumlich erweitert werden.
Die Wohnung im Obergeschoss des Kita-Gebäudes wird zum 30.10.2004 frei. Diese Wohnung soll für die Hortbetreuung umgenutzt werden. Die Wohnung bietet 2 Betreuungsräume, Küche, Bad, Abstellkammer, Flur sowie ein kleines Büro für die Kita-Leiterin.
Bei Umsetzung dieser Lösung ab 01.01.2005 wird
das Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis mit 12 Krippen-, 27 Kindergarten-
und 22 Hortplätzen genehmigen. Das bedeutet, dass im Erdgeschoss 39 Kinder und
im Obergeschoss 22 Kinder betreut werden.
Der finanzielle Aufwand wird zur Zeit durch das
Bauamt geprüft und beträgt nach derzeitigem Verfahrensstand ca. 12.000,- Euro.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umnutzung
der ehemaligen Wohnung von Familie Runow im Obergeschoss des Kita-Gebäudes für
die Hortbetreuung mit der Bedingung, dass die Umnutzung wieder zur Mietwohnung
ohne großen Aufwand möglich ist.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0